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Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Jano88:
Hallo,
ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.
Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?
SVAbackagain:
Ich sehe das ArbZG im Sachverhalt nicht berührt.
Organisator:
--- Zitat von: Jano88 am 16.02.2023 15:59 ---Hallo,
ich arbeite täglich 6 Stunden. Aufgrund dessen habe ich keine Möglichkeit Stunden aufzubauen. Gleitzeit kann ich daher gar nicht nutzen. Gehe ich jedoch Mal 2 Minuten früher bin ich sofort im Minus.
Gibt es irgendeine Möglichkeit vom ArbzG abzuweichen?
--- End quote ---
Welche Regelung des ArbzG schränkt dich denn ein, so dass du von ihr abweichen willst?
FearOfTheDuck:
Oder möchtest du auf etwas anderes hinaus?
Jano88:
Naja, in der Regel kann man nicht immer genau nach 6 Stunden den Stift fallen lassen. Ich könnte zum Beispiel dann 10 Minuten vorher schon keine Telefonate annehmen. Man arbeitet daher regelmäßig umsonst. Im Januar waren es so zum Beispiel schon 1:08 h, die ich umsonst gearbeitet habe, da der Arbeitgeber mit Begründung des ArbzG alles nach 6 Stunden kappt.
Mein bisheriger AG hatte eine Kulanz von 00:30 Minuten, so dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
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