Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Organisator:
Man schließt doch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, namens Arbeitsvertrag, in der die gegenseitlichen Rechte und Pflichten definiert sind. Wenn man als AN dem AG übergriffiges Verhalten durchgehen lässt, was soll man dazu sagen. Umgekehrt bekäme man ganz schnell eine Abmahnung.
SVAbackagain:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 09:18 ---..wenn man es so sehen will...
...solange man nicht selbst als Patient im Krankenhaus liegt...
--- End quote ---
Welche andere Sichtweise sollte es geben, wenn eine ungenügende emotionale Distanz zu den Arbeitsobjekten und sonstige Affekte, die in einem Rechtsverhältnis, in dem Arbeit gegen Geld getauscht wird, völlig fehl am Platz sind, dazu führen, dass man seine Rechte nicht wahrnimmt?
was_guckst_du:
...alles - "von aussen" betrachtet - richtig...
SVAbackagain:
Also gibt es keine andere Sichtweise? Oder es gibt eine, die Du geheim halten möchtest?
was_guckst_du:
...die Frage ist eher, ob du (oder deine Angehörigen) - falls du mal eines dieser "Arbeitsobjekte" werden solltest, dies immer noch auf der reinen sachlich/rechtlichen Ebene sehen würdest, wenn du Hilfe benötigst und die Pflegekraft dann abwinkt, weil sie gerade rechtlichen Pausenanspruch hat und du währenddessen drohst, zu verbluten oder zu ersticken oder sonstwas...
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