Autor Thema: Verbeamtung mit Studiengang Multimediaproduktion Bachelor  (Read 1847 times)

overus

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Hey,
Eine Bakannte von mir hat MMP studiert, aufgrund der semiguten Anstellungsverhältnisse danach im mittleren nichttechnischen Dienst angefangen.
Hier fühlt sie sich leicht unterfordert und möchte den Aufstieg machen. Dafür müssen jedoch Voraussetzungen erfüllt sein, die wiederum den Aufstieg nicht zeitnah umsetzen lassen.
Hat jmd eine Idee in welcher staatlichen Einrichtung der Studiengang Multimediaproduktion für eine Laufbahn im gehobenen Dienst anerkannt wird?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.

Klaus


Neuling2016

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Hey,
Eine Bakannte von mir hat MMP studiert, aufgrund der semiguten Anstellungsverhältnisse danach im mittleren nichttechnischen Dienst angefangen.
Hier fühlt sie sich leicht unterfordert und möchte den Aufstieg machen. Dafür müssen jedoch Voraussetzungen erfüllt sein, die wiederum den Aufstieg nicht zeitnah umsetzen lassen.
Hat jmd eine Idee in welcher staatlichen Einrichtung der Studiengang Multimediaproduktion für eine Laufbahn im gehobenen Dienst anerkannt wird?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.

Klaus



Der o.g. Studiengang erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Laufbahnanerkennung nach der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vom 1. Dezember 2017, sodass es für eine Verbeamtung im gD an der entsprechende Laufbahnanerkennung scheitern würde.

Asperatus

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Anlage 2 der AVwV zur BLV beinhaltet keine Kriterien zur Laufbahnbefähigung, sondern die Zuordnung von Ausbildung/Studium zu Laufbahnrichtungen als Hilfsmittel. Dass der genannte Studiengang dort nicht namentlich erwähnt ist, ist erstmal unschädlich. Die Frage, welcher Laufbahn der Studiengang zuzuordnen wäre, muss nach den Studieninhalten bestimmt werden, wenn dieser nicht in der Anlage 2 aufgeführt ist. Ich vermute, ohne diese genauer zu kennen, anhand der Studiengangsbezeichnung, dass eine Zuordnung zum gehobenen technischen Verwaltungsdienst erfolgt.

Die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes des Bundes richtet sich nach § 17 Abs. 3 BBG i.V.m. § 20 BLV. Der Bachelor muss eine Regelstudienzeit von min. drei Jahren haben bzw. min. 180 Leistungspunkte erbracht haben.

Des Weiteren müsste einen 1,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit, die nach Art und Schwierigkeit der Laufbahn entspricht, vorhanden sein, sprich eine technische Tätigkeit und keine, die z. B. dem nichttechnischen Verwaltungsdienst entspricht, etwa kaufmännische oder allgemeine Bürotätigkeiten.

Im Bundesbereich sind die Rechtsvorschriften einheitlich, sodass es keine Unterschiede zwischen den Behörden geben dürfte, was die Anerkennung anbelangt. Die Laufbahn müsste jedoch in der jeweiligen Behörde eingerichtet sein, woran es dann scheitern kann.

Das ist die Situation im Bund. Da du allgemein nach staatlichen Einrichtungen fragst, würde es sich ggf. lohnen, deine Frage auch nochmal im Forum für die Beamten der Länder und Kommunen zu richten.

was_guckst_du

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...mit dem Studiengang bietet sich eine steile Karriere als Influencerin an....wünschenswert wäre noch ein mindestens zweijähriger erfolgreicher Instagramaccount mit >10k Followern... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

overus

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Hey,
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

overus

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Anlage 2 der AVwV zur BLV beinhaltet keine Kriterien zur Laufbahnbefähigung, sondern die Zuordnung von Ausbildung/Studium zu Laufbahnrichtungen als Hilfsmittel. Dass der genannte Studiengang dort nicht namentlich erwähnt ist, ist erstmal unschädlich. Die Frage, welcher Laufbahn der Studiengang zuzuordnen wäre, muss nach den Studieninhalten bestimmt werden, wenn dieser nicht in der Anlage 2 aufgeführt ist. Ich vermute, ohne diese genauer zu kennen, anhand der Studiengangsbezeichnung, dass eine Zuordnung zum gehobenen technischen Verwaltungsdienst erfolgt.

Die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes des Bundes richtet sich nach § 17 Abs. 3 BBG i.V.m. § 20 BLV. Der Bachelor muss eine Regelstudienzeit von min. drei Jahren haben bzw. min. 180 Leistungspunkte erbracht haben.

Des Weiteren müsste einen 1,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit, die nach Art und Schwierigkeit der Laufbahn entspricht, vorhanden sein, sprich eine technische Tätigkeit und keine, die z. B. dem nichttechnischen Verwaltungsdienst entspricht, etwa kaufmännische oder allgemeine Bürotätigkeiten.

Im Bundesbereich sind die Rechtsvorschriften einheitlich, sodass es keine Unterschiede zwischen den Behörden geben dürfte, was die Anerkennung anbelangt. Die Laufbahn müsste jedoch in der jeweiligen Behörde eingerichtet sein, woran es dann scheitern kann.

Das ist die Situation im Bund. Da du allgemein nach staatlichen Einrichtungen fragst, würde es sich ggf. lohnen, deine Frage auch nochmal im Forum für die Beamten der Länder und Kommunen zu richten.

An wen kann sie dich denn wenden, um die Studiengang zuordnen zu lassen?

Grüße

clarion

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Der erste Schritt wäre, einen Dienstherrn zu finden , der mit dieser Ausbildung  verbeamten wollen würde. Daran dürfte es vermutlich scheitern.

Asperatus

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An wen kann sie dich denn wenden, um die Studiengang zuordnen zu lassen?

Verbindlich wird dies nur im Rahmen eines Verbeamtungsverfahrens bei der jeweiligen Behörde möglich sein. Eine Einschätzung ließe sich bei Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung erreichen. Der Studiengang ist für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst nicht prädestiniert. Einfach mal überlegen, welche staatlichen Einrichtungen soetwas gebrauchen könnten. Vielleicht Archivwesen? Oder der Bereich Museen und Kultur? Presse- und Informationswesen?

overus

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OK, danke dir.
Sorry für die Rechtschreibung.
Worterkennung des Handys und Urlaub.

Grüße Klaus