Hallo zusammen,
ich habe vorher mal geschaut hier im Forum, aber bin doch nicht ganz fündig geworden.
Ich war nun 2 Jahre im öffentlichen Dienst angestellt und habe entsprechend in die VBL-Klassik eingezahlt. Nun wollte ich mir die von mir eingezahlten Beiträge erstatten lassen. Das wurde nun abgelehnt, da die Anwartschaft sofort unverfallbar ist.
Ist das richtig so? Gibts da noch irgend eine Chance?