Autor Thema: Wie ist diese Formulierung zu verstehen?  (Read 1552 times)

NurNeFrage

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Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« am: 20.02.2023 09:14 »
Hallo Schwarmwissen ;-)

in einer Stellenanzeige las ich eben folgenden Satz:
"Bei Beschäftigten ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Berufung in das Beamtenverhältnis beabsichtigt"

Wie darf man diesen Satz sehen/deuten?
Muss ich mich verbeamten lassen oder kann ich auch weiterhin Angestellter bleiben? Werde ich u.U. gekündigt bzw. nicht eingestellt, wenn ich keine Verbeamtung wünsche?

So ganz bin ich mir noch nicht sicher, ob eine Verbeamtung sinnvoll wäre oder nicht (anderes Problem und hier auch schon oft genug diskutiert).

Nach meinen Erfahrungen hier im Forum gibt es sicher jemanden hier, der diese Formulierung auch verwendet bzw. mir erläutern kann, was der AG (vermutlich) damit aussagen will.

Danke und noch eine schöne Woche.

SVAbackagain

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #1 am: 20.02.2023 09:54 »
Die Beamtung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

NurNeFrage

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #2 am: 20.02.2023 10:38 »
Hallo SVA,

danke für deine Antwort, auch wenn es meine Frage nicht beantwortet.
Dass es tariflich nicht geregelt ist, ist mir schon klar; danach habe ich auch nicht gefragt.

Ich wollte viel mehr versuchen in Erfahrung zu bringen, wie meine Chancen auf eine Einstellung stehen, wenn ich bereits im Bewerbungsgespräch mitteile, dass ich nicht verbeamtet werden will.

Ich versuche mich mal in Gedankenlesen von SVA... (da ich schon länger mitlese und die Art der Antworten leider schon öfter mitbekommen habe)
Vermutlich fehlt die Aussage, das meine Frage in das allgemeine Diskussionsforum gehört?

Macht nix SVA, wir mussten alle lernen unsere Gedanken zu schreiben, so dass man nicht raten muss, was vielleicht gemeint sein könnte ...  :-X

SVAbackagain

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #3 am: 20.02.2023 10:53 »
Wenn Dir schon klar ist, dass es keine tarifliche Regelung gibt, warum fragst Du dann in einem Unterforum, das einen Tarifvertrag zum Gegenstand hat? Ich ging zunächst davon aus, dass es sich um einen Mangel an Wissen handelt. Nachdem Du das verneint hast, stellt sich die Frage: Handelt es sich bei der Wahl des falschen Unterforums um einen intellektuellen Mangel oder eine Verhaltensauffälligkeit?

NurNeFrage

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #4 am: 20.02.2023 11:38 »
Wenn Dir schon klar ist, dass es keine tarifliche Regelung gibt, warum fragst Du dann in einem Unterforum, das einen Tarifvertrag zum Gegenstand hat? Ich ging zunächst davon aus, dass es sich um einen Mangel an Wissen handelt. Nachdem Du das verneint hast, stellt sich die Frage: Handelt es sich bei der Wahl des falschen Unterforums um einen intellektuellen Mangel oder eine Verhaltensauffälligkeit?
Auffällig, dass immer die Gleichen ausfällig werden müssen...
Schade, dass man auf Fehler nicht freundlich hingewiesen sondern eher beleidigt wird...

SVAbackagain

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #5 am: 20.02.2023 12:05 »
Das war weder ausfallend noch beleidigend. Du hättest ja auch einfach meinen Hinweis aufnehmen können. Stattdessen hast Du erst den traurigen Versuch unternommen, sarkastisch zu sein und betätigst Dich jetzt als Forenheulsuse.

GofX

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #6 am: 20.02.2023 12:14 »
"Bei Beschäftigten ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Berufung in das Beamtenverhältnis beabsichtigt"

Das "versprechen" wir auch immer.

Im realen Leben sieht es eher so aus, dass wir vom Ministerium eher selten Beamtenstellen bekommen, die für Tarifbeschäftigte genutzt werden sollen. Unsere Personalabteilung frisst auch lieber Kuchen als diese Stellen im Ministerium zu beantragen.

Angenommen, es gibt Behörden, wo es besser läuft als in diesem Saftladen hier, könnte es eventuell wirklich eine reale Chance auf Verbeamtung geben. Im Vorstellungsgespräch nicht gleich absagen sondern darauf hinweisen, dass man zum Zeitpunkt des Angebotes erstmal rechnen muss, ob eine Verbeamtung (in diesem Lebensalter noch) Sinn macht oder ob einen die Kosten für z. B. PKV ruinieren würden, usw.

Nicht ausschließen - das kann falsch verstanden werden. Zwingen kann man Dich zur Verbeamtung nämlich nicht. Es ist nur leichter mit einem Vertrag in der Tasche und einer beendeten Probezeit, "nein, danke!" zu sagen.

NurNeFrage

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #7 am: 20.02.2023 12:18 »
Danke @GofX für die umfangreiche Auskunft.

Damit kann ich erstmal was anfangen.  :)

Schöne Woche noch.