Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wie ist diese Formulierung zu verstehen?

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SVAbackagain:
Das war weder ausfallend noch beleidigend. Du hättest ja auch einfach meinen Hinweis aufnehmen können. Stattdessen hast Du erst den traurigen Versuch unternommen, sarkastisch zu sein und betätigst Dich jetzt als Forenheulsuse.

GofX:

--- Zitat von: NurNeFrage am 20.02.2023 09:14 ---"Bei Beschäftigten ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Berufung in das Beamtenverhältnis beabsichtigt"

--- End quote ---

Das "versprechen" wir auch immer.

Im realen Leben sieht es eher so aus, dass wir vom Ministerium eher selten Beamtenstellen bekommen, die für Tarifbeschäftigte genutzt werden sollen. Unsere Personalabteilung frisst auch lieber Kuchen als diese Stellen im Ministerium zu beantragen.

Angenommen, es gibt Behörden, wo es besser läuft als in diesem Saftladen hier, könnte es eventuell wirklich eine reale Chance auf Verbeamtung geben. Im Vorstellungsgespräch nicht gleich absagen sondern darauf hinweisen, dass man zum Zeitpunkt des Angebotes erstmal rechnen muss, ob eine Verbeamtung (in diesem Lebensalter noch) Sinn macht oder ob einen die Kosten für z. B. PKV ruinieren würden, usw.

Nicht ausschließen - das kann falsch verstanden werden. Zwingen kann man Dich zur Verbeamtung nämlich nicht. Es ist nur leichter mit einem Vertrag in der Tasche und einer beendeten Probezeit, "nein, danke!" zu sagen.

NurNeFrage:
Danke @GofX für die umfangreiche Auskunft.

Damit kann ich erstmal was anfangen.  :)

Schöne Woche noch.

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