Autor Thema: Dienstanweisung Teilnahmebescheinigungen  (Read 1281 times)

Wynchester

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Dienstanweisung Teilnahmebescheinigungen
« am: 20.02.2023 09:26 »
Kurz ein Auszug aus unserer neuen Dienstanweisung:
"Wer an dienstlichen Fortbildungen und Qualifizierungen teilgenommen hat, lässt bitte in Zukunft unaufgefordert der Personalstelle eine Kopie der Teilnahmebestätigung//Schulungszertifikat zur Ablage in die Personalakte zukommen.

Insbesondere für die Höhergruppierung oder für die Gewährung von Zulagen sind derartige Unterlagen eine gute Argumentationsgrundlage in der Bewertungskommission."

Ich wusste garnicht das man am Verhandlungstisch sitzt und argumentiert werden muss um eine Eingruppierung zu erreichen.

PiA

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Antw:Dienstanweisung Teilnahmebescheinigungen
« Antwort #1 am: 20.02.2023 09:59 »
Bei uns kenne ich Fälle, in denen die "Willensbildung des Arbeitgebers" dazu führte, das unlernte OGS-Mitarbeiter mit anderweitiger Berufsausbildung zunächst nach EG S2 und nach einer Weiterbildung bei des VHS zur "OGS-Fachkraft" (ca. 140 Std.) nach EG S3 (Stichwort "gleichwertige Fähigkeiten") vergütet werden.

Wenn man den Teilnahmenachweis nicht vorlegt, kann man auch nicht anders vergütet werden.

Wie ist eigentlich der kurze, prägnate Fachbegriff für das, was der AG in den o. a. Fällen macht?
"Eingruppieren" ist es ja nicht. Vermutet er eine Eingruppierung?

FearOfTheDuck

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Antw:Dienstanweisung Teilnahmebescheinigungen
« Antwort #2 am: 20.02.2023 10:02 »
@Wynchester

Sehr schönes Beispiel dafür, wie fachlich gehaltvoll in vielen Personalabteilungen gearbeitet wird.

Aber hey, wenn da nicht die nächste Word/Excel-Schulung direkt mal den Anspruch auf die nächsthöhere EG bekräftigt.  :D

@ PiA Einglaskugelisieren?