Bei uns kenne ich Fälle, in denen die "Willensbildung des Arbeitgebers" dazu führte, das unlernte OGS-Mitarbeiter mit anderweitiger Berufsausbildung zunächst nach EG S2 und nach einer Weiterbildung bei des VHS zur "OGS-Fachkraft" (ca. 140 Std.) nach EG S3 (Stichwort "gleichwertige Fähigkeiten") vergütet werden.
Wenn man den Teilnahmenachweis nicht vorlegt, kann man auch nicht anders vergütet werden.
Wie ist eigentlich der kurze, prägnate Fachbegriff für das, was der AG in den o. a. Fällen macht?
"Eingruppieren" ist es ja nicht. Vermutet er eine Eingruppierung?