Autor Thema: Wie ist diese Formulierung zu verstehen?  (Read 1513 times)

NurNeFrage

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Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« am: 20.02.2023 11:39 »
Hallo Schwarmwissen ;-)

in einer Stellenanzeige las ich eben folgenden Satz:
"Bei Beschäftigten ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Berufung in das Beamtenverhältnis beabsichtigt"

Wie darf man diesen Satz sehen/deuten?
Muss ich mich verbeamten lassen oder kann ich auch weiterhin Angestellter bleiben? Werde ich u.U. gekündigt bzw. nicht eingestellt, wenn ich keine Verbeamtung wünsche?

So ganz bin ich mir noch nicht sicher, ob eine Verbeamtung sinnvoll wäre oder nicht (anderes Problem und hier auch schon oft genug diskutiert).

Nach meinen Erfahrungen hier im Forum gibt es sicher jemanden hier, der diese Formulierung auch verwendet bzw. mir erläutern kann, was der AG (vermutlich) damit aussagen will.

Danke und noch eine schöne Woche.

was_guckst_du

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #1 am: 20.02.2023 11:55 »
...es wird niemand gezwungen beamter zu werden... ;)

....die Formulierung ist nur als ein zusätzliches Zuckerstückchen für potentielle Bewerber zu sehen
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

NurNeFrage

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #2 am: 20.02.2023 11:59 »
Vielen Dank @was_guckst_du

Ich hatte mir schon fast gedacht, dass sie damit den Bewerberkreis auf die Leute erweitern wollen, die unbedingt einen Dienstherren haben wollen ;-)
Damit ist meine Vermutung bestätigt.

Danke.

ACDSee

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #3 am: 20.02.2023 15:37 »
Es ist auch möglich, dass es sich um hoheitliche Tätigkeiten handelt und die Stelle daher als Beamtenstelle ausgeschrieben wurde. Bei externen Stellenausschreibungen kann man aber nicht davon ausgehen, dass sich ausschließlich Beamte bewereb. Ein Angestellter, der sich erfolgreich bewirbt, kann in diesem Fall verbeamtet werden - sofern er die Voraussetzungen (Gesundheit, Alter, Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue) beseitzt.

Rausfinden was genau gemeint ist, wirst du bei konkreter Nachfrage.

was_guckst_du

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #4 am: 20.02.2023 15:40 »
...würde es sich um eine reine Beamtenstelle handeln, dann würde nicht nur beabsichtigt, ins Beamtenverhältnis zu übernehmen sondern dann ist zu übernehmen..

..und in dem Fall wird er Tarifbeschäftigte nicht zum Auswahlverfahren zugelassen...
Gruß aus "Tief im Westen"

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NurNeFrage

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Antw:Wie ist diese Formulierung zu verstehen?
« Antwort #5 am: 21.02.2023 08:22 »
Es ist auch möglich, dass es sich um hoheitliche Tätigkeiten handelt und die Stelle daher als Beamtenstelle ausgeschrieben wurde.

Es geht konkret um eine Stelle als "Prüfer mit besonderen Aufgaben" bei einem Landesrechnungshof... Zählt das auch schon zu hoheitlichen Aufgaben?

Aber danke auf jeden Fall auch @ACDSee für deine Einordnung.