Autor Thema: Stufenvorweggewährung/Stufenzulage  (Read 1442 times)

Annilein

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Stufenvorweggewährung/Stufenzulage
« am: 20.02.2023 12:48 »
Hallo,
habe ich die Möglichkeit eine Stufenzulage/Stufenvorweggewährung zu erhalten? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

-derzeit in E9a/3 (Seit 2 Jahren auf dieser Stelle)
-ich bin seit 20 Jahren bei demselben AG und habe viel Fachwissen aus der vorherigen Stelle (gleicher AG/Tätigkeit vorher 11 Jahre, davon bis in E6/5, nach jahrelangem Kampf Höhergruppiert in E8/3) mitgebracht

-neue Kollegin bekommen (Nov. 2022), die ich einarbeite, keine Vorkenntnisse hat aber eingruppiert in E9a/5
 (länger schon in E8 gewesen)

Vielen Dank für den Austausch und liebe Grüße

Tiffy

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Antw:Stufenvorweggewährung/Stufenzulage
« Antwort #1 am: 20.02.2023 13:11 »

habe ich die Möglichkeit eine Stufenzulage/Stufenvorweggewährung zu erhalten?
Grundsätzlich schon, aber wenn Dein Vorgesetzter kein Interesse daran oder keine Lust hat, sich damit zu befassen, dann kannst Du es lieber sofort wieder vergessen.

SVAbackagain

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Antw:Stufenvorweggewährung/Stufenzulage
« Antwort #2 am: 20.02.2023 13:14 »
Nutzt der Arbeitgeber das Instrument überhaupt?