Wegezeiten bei Rufbereitschaft

Begonnen von Abaulet, 20.02.2023 13:31

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Abaulet

Eine Rufbereitschaft hat einen 12-Stunden-Block, z.B. von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr am nächsten Morgen. Es ist vereinbart, dass die Wegezeiten vergütet werden. Jetzt hatte ich einen Beschäftigten, der bis 08:00 Uhr morgens tatsächlich in der 1:1 Betreuung eines fixierten Patienten saß. Die Kollegen vom Arbeitszeitenmanagement wollen ihm die Wegezeit nach Abreise allerdings nicht genehmigen, weil formal die Rufbereitschaft um 08:00 Uhr endete.

In der Dienstvereinbarung sind die Wegezeiten aufgeführt:

ZitatBerücksichtigung von Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft:
Jede einzelne Inanspruchnahme wird einschließlich der
erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet
und mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger
Zeitzuschläge vergütet.

Ist das okay?

BAT

Was gibt es denn da zu betreuen? Macht ihr auch körperliche Arbeit?

Wenn es zeitlich zu knapp wird, lehne ich einen Vor-Ort-Besuch ab und weise über IPAD ein.