Stimmt, habe ich überlesen. Schande über mein Haupt
Somit wäre der grundsätzliche Anspruch geklärt. Die schwere Erkrankung sollte durch ein Attest des Arztes belegt sein, in dem die Pflegebedürftigkeit vermerkt ist.
Um die zweite Frage zu beantworten: Der Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung ist auf 5 Arbeitstage je Kalenderjahr beschränkt. Darüber hinaus besteht Anspruch auf unbezahlte Freistellung bis zu 30 Arbeitstage (zu Nicht-Corona-Zeiten 10 Tage). Der bezahlte Zeitraum ist jedoch hierauf anzurechnen.