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Partei-Mitgliedschaft bekanntgeben!?

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Bürohengst:
Zu folgendem Sachverhalt bitte ich um eure Einschätzungen:

Ich bin seit anderthalb Jahren passives Mitglied der Alternative der Deutschland (AfD). Meinem Dienstherrn ist dies nicht bekannt, da ich bislang auch kein Mandat oder Parteiamt ausübe. Angetrieben durch aktuelle politische (Fehl-)Entwicklungen möchte ich mich in Zukunft kommunalpolitisch engagieren und auch bei den nächsten Kommunalwahlen für den Kreistag kandidieren, möglicherweise auf einem vorderen Listenplatz. Da ich bei Bekanntwerden meiner Kandidatur mit einigen Ansprachen aus dem beruflichen Umfeld rechne, stellt sich mir heute schon die Frage, wie ich diesen begegne und ob ich bereits pro-aktiv vorgehe, sprich, die Mitgliedschaft und Kandidatur schon im Vorfeld publik mache. Ich möchte eigentlich nicht, dass erst beim Aufschlagen der Tageszeitung "die Bombe platzt" (wobei ich persönlich dies maximal für ein Knallbonbon halte).
Andererseits habe ich auch keine Lust, dass mir im Vorfeld noch versucht wird, meine Pläne nachdrücklich auszureden, für mich steht mein künftiges politisches Engagement fest, sofern bis dahin privat nichts mehr dazwischenkommt.
Ich kandidiere nicht in dem Kreis, wo ich arbeite, sondern zwei Landkreise weiter, insofern könnte sich das Aufsehen an der Arbeit vielleicht auch in Grenzen halten.

Parteiintern wird dazu geraten, mit der Mitgliedschaft eher nicht hinterm Berg zu halten. Der Umgang damit im beruflichen Umfeld bleibt jedoch jedem Mitglied selbst überlassen, Erfahrungen anderer Mitglieder mit dem "Outing" sind durchwachsen, wir haben z. B. einen jungen Lehramtsreferendar als Mitglied im Kreisverband, wo jeder Verständnis hat, dass dieser seine Verbeamtung oder wohnortnahe Verwendung nicht aufs Spiel setzen möchte.

Wie ist eure Meinung dazu? Wie sollte man da am geschicktesten vorgehen?
Vielen Dank vorab.

Organisator:
Es gibt ausreichende und tatsächliche Anhaltspunkte, dass es innerhalb der AfD zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen kommt. Insoweit wird die AfD als Verdachtsfall vom BfV beobachtet.

Auf deinen konkreten Fall bezogen würde ich zunächst schauen, ob in deinem Bundesland / Kommune die AfD ähnliche Bestrebungen hat. Falls ja, bzw. wie im "Flügel" eine extremistische Betätigung als gesichert gilt, wird sich eine berufliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen - inbesondere hinsichtlich der Prüfung deiner Verfassungstreue als besondere Beamtenpflicht.

Falls nein liegt es in deinem Ermessen, wie du deinen politischen Ambitionen nach außen tragen möchtest.

brian:
Wieso arbeitet  jemand, der gegen unsere Verfassung und den Staat  ist, beim Staat, den er repräsentieren soll? Das werde ich wohl nie verstehen. Außer Unterwanderung von Innen.

Bürohengst:

--- Zitat von: brian am 21.02.2023 13:40 ---Wieso arbeitet  jemand, der gegen unsere Verfassung und den Staat  ist, beim Staat, den er repräsentieren soll? Das werde ich wohl nie verstehen. Außer Unterwanderung von Innen.

--- End quote ---

Ich fühle mich dem deutschen Staat und dem Grundgesetz zu 100 % verbunden, das steht mit und ohne Parteibuch nicht in Frage. Auch nicht eine mögliche "Unterwanderung". Mein persönliches Hauptziel ist ein Beitrag zur Stärkung bürgerlich-konservativer Werte in unserem Land. Dazu gehört u. a. eine deutlich selektivere Einwanderungs- und Asylpolitik nach den Maßstäben des Artikel 16a Abs. 2 GG. Leider hat sich für mich die Hoffnung zerschlagen, dass die Bundespolitik aus den Fehlern in 2015 gelernt hat, das Beispiel des Attentäters von Brokstedt und die Kette staatlichen Versagens haben dies noch einmal auf den Punkt gebracht. Insofern sehe ich mich gezwungen, diesen Schritt nun zu gehen und einen Beitrag zu leisten.

Max:
Altmitliedern nehme ich im Einzelfall noch eine konservative Haltung ab. Wer sich aber erst vor 1,5 Jahren einer da schon klar rechten Partei anschließt , dem ist nicht mehr zu helfen. Es gibt genügend andere Parteien, in die du dein Anliegen konstruktiv einbringen kannst.

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