Autor Thema: Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag  (Read 3400 times)

Nutzer09

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Hallo in die Runde,

ich bin noch nicht allzu lange im öffentlichen Dienst und habe bisher noch keinerlei verständliche Erklärung zu untenstehendem SV erhalten.

Es geht um eine Höhergruppierung von einer E8/3 (Stufe 3 wurde Ende 2022 erreicht) in die Entgeltgruppe E9b(voraussichtlich zum 01.04.).
Die neue EG wäre die E9b/2.
Laut Rechner zur Höhergruppierung erhalte ich zusätzlich zu Erfahrungsstufe 2 auch einen Garantiebetrag von 180€.
Warum wird dieser zusätzliche Betrag gezahlt und wonach wird die Höhe von 180€ berechnet/festgelegt?
Ich hatte es so verstanden, dass ein Garantiebetrag nur fällig wird, wenn man durch die Höhergruppierung ein niedriegeres Einkommen erhalten würde.

Wie lange wird dieser Betrag gezahlt?
Die Laufzeit in der Stufe 2(E9b) beträgt wieder 2 Jahre. Richtig?
Hat der o.g. Betrag Einfluss auf die Laufzeit der Stufe?
Was geschieht mit dem Garantiebetrag beim Aufstieg in 2 Jahren, von E9b/2 in E9b/3?

Wäre grundsätzlich auch eine Höhergruppierung in eine E9b/3 möglich?
Wenn ja, was würde dann mit dem Garantiebetrag passieren?

Ich bedanke mich für eine unkomplizierte und sachliche Erklärung.

MfG
Nutzer09

SVAbackagain

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Es gibt im TV-L keine Erfahrungsstufen. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, nicht stattdessen. Der Garantiebetrag steht zu, weil die Tarifpartner das festgelegt haben. Er bestimmt sich in seiner grundsätzlichen Höhe nach der Zielentgektgruppe. Die Umstände, die zum Anspruch auf den Garantiebetrag führen, hast Du falsch verstanden. Der Garantiebetrag wird für die Dauer des Verweilens in der Stufe der höheren Entgeltgruppe gezahlt. Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 beträgt 2 Jahre. Nein. Er entfällt. Ja, aus E8 Stufe 4. Er stünde dann zusätzlich zum Tabellenentgelt der E8 Stufe 4 zu.

Isie

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Wenn der Höhergruppierungsgewinn niedriger als der Garantiebetrag ist, wird das alte Tabellenentgelt zuzüglich Garantiebetrag so lange gezahlt, bis der nächste Stufenaufstieg in der neuen Entgeltgruppe stattfindet.

Nutzer09

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Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Also werde ich in die E9b/2 eingruppiert, erhalte aber die Bezüge von E8/3 + 180€ Garantiebetrag, für 2 Jahre.

Vielen Dank und viele Grüße
Nutzer09

Nutzer09

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... achso ... Muss ich den Garantiebetrag beantragen oder wird der automatisch angezogen?

SVAbackagain

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Er steht zu, ein Antrag ist weder vorgesehen noch erforderlich. Ob der Arbeitgeber seiner Rechtspflicht automatisch nachkommt oder durch Lohnklage gezwungen werden muss, kann nicht beurteilt werden.

MK99

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Hallo,
bei mir ist es ähnlich, jedoch soll ich rückwirkend zum 01.05.2020 von der EG8 (stand jetzt Stufe 4) in die EG9a höhergruppiert werden.
Steht mir dann auch ein Garantiebetrag zu? Wenn ja, in welcher Höhe und wird dieser auch rückwirkend bezahlt?
Was wäre denn dann mein neues Entgelt? EG8 Stufe 4 + Garantiebetrag?

MoinMoin

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Wenn zum 1.5.20 sich die Tätigkeiten geändert haben und zu einer höhere EG geführt haben, dann rechnet sich alles so, als ob man ab dem 1.5. korrekt bezahlt worden wäre (in welcher Stufe warst du zu dem Zeitpunkt?).
Anspruch auf das Geld hast du nur die letzten 6 Monate.

MK99

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Zum 01.05. war ich in Stufe 3 und bin jetzt zum 01.02. in EG8 Stufe 4 gekommen.
Aber ich habe doch dann nicht die ganzen Monate "umsonst" gearbeitet, sodass es nicht nachgezahlt wird, oder?
ich kenne es nur, dass der AG einen Anspruch auf Rückzahlung 6 Monate hat.
Steht mir denn dann nicht noch bis zum Erreichen der nächsten Stufe ein Garantiebetrag zu?

SVAbackagain

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Die tarifliche Ausschlußfrist gilt für beide Parteien. Die Höhergruppierung aus E8/3 führte in E9a/2. Der Garantiebetrag hätte nur bis zum Erreichen der Stufe 3 am 01.05.2022 zugestanden. Seitdem stand das Entgelt der E9a/3 zu.

MoinMoin

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Sofern du tatsächlich zum 1.5.20 höherwertige Aufgaben vom Ag übertragen bekommen hast:

Dann bist du am 1.5.20 in die EG9ba Stufe 2 gekommen und seit dem 1.5.2022 in der Eg9ba Stufe 3.
Doch, da du nicht dein dir zustehendes Entgelt eingefordert hast. Aber es gibt AGs die da mehr nachzahlen, als sie müssten.
Nein, dieser Teil deines Arbeitsvertrages gilt für dich und dem AG gleichermaßen.
Irrelevant, da du ja schon einen Stufenanstieg von Stufe 2 zur 3 hinter dir hast.
« Last Edit: 27.02.2023 10:36 von MoinMoin »

SVAbackagain

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Wo kommt denn auf einmal die E9b her?

MK99

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Also im Juni 2020 wurde mein Chef aufgefordert eine aktualisierte Tätigkeitsdarstellung zu schreiben, bei der dann herauskam, dass ich da bereits eine EG9 haben müsste. Man konnte leider den genauen Tag der Anforderung nicht mehr herausfinden, sodass mir mitgeteilt wurde, dass man sich so auf den 01.05.2020 einigen würde.

SVAbackagain

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Maßgeblich ist nicht irgendeine Anforderung, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber (nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal) Dir wirksam die andere auszuübende Tätigkeit übertragen hat.

MoinMoin

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Das klingt so als ob bis heute dir noch nicht diese Tätigkeiten vom AG übertragen wurden, du sie aber aufgrund der Ansage von deinen Chef machst.

Dann würde ich an deiner Stelle mit der Übertragung warten, bist du in der EG8 Stufe 5 bist, dann kommst du nämlich direkt in die 9a Stufe 5.

Und ob die sich auf den 1.5.20 einigen ist irrelevant, da du dem ebenfalls dem zustimmen musst.
Rückwirkend kann man Tätigkeiten nicht übertragen (oder kannst du den Apfel vom letztem Herbst jetzt noch pflücken?).