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Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag

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SVAbackagain:
Er steht zu, ein Antrag ist weder vorgesehen noch erforderlich. Ob der Arbeitgeber seiner Rechtspflicht automatisch nachkommt oder durch Lohnklage gezwungen werden muss, kann nicht beurteilt werden.

MK99:
Hallo,
bei mir ist es ähnlich, jedoch soll ich rückwirkend zum 01.05.2020 von der EG8 (stand jetzt Stufe 4) in die EG9a höhergruppiert werden.
Steht mir dann auch ein Garantiebetrag zu? Wenn ja, in welcher Höhe und wird dieser auch rückwirkend bezahlt?
Was wäre denn dann mein neues Entgelt? EG8 Stufe 4 + Garantiebetrag?

MoinMoin:
Wenn zum 1.5.20 sich die Tätigkeiten geändert haben und zu einer höhere EG geführt haben, dann rechnet sich alles so, als ob man ab dem 1.5. korrekt bezahlt worden wäre (in welcher Stufe warst du zu dem Zeitpunkt?).
Anspruch auf das Geld hast du nur die letzten 6 Monate.

MK99:
Zum 01.05. war ich in Stufe 3 und bin jetzt zum 01.02. in EG8 Stufe 4 gekommen.
Aber ich habe doch dann nicht die ganzen Monate "umsonst" gearbeitet, sodass es nicht nachgezahlt wird, oder?
ich kenne es nur, dass der AG einen Anspruch auf Rückzahlung 6 Monate hat.
Steht mir denn dann nicht noch bis zum Erreichen der nächsten Stufe ein Garantiebetrag zu?

SVAbackagain:
Die tarifliche Ausschlußfrist gilt für beide Parteien. Die Höhergruppierung aus E8/3 führte in E9a/2. Der Garantiebetrag hätte nur bis zum Erreichen der Stufe 3 am 01.05.2022 zugestanden. Seitdem stand das Entgelt der E9a/3 zu.

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