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Bitte um Erklärung zu Höhergruppierung + Garantiebetrag

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MoinMoin:
Sofern du tatsächlich zum 1.5.20 höherwertige Aufgaben vom Ag übertragen bekommen hast:

Dann bist du am 1.5.20 in die EG9ba Stufe 2 gekommen und seit dem 1.5.2022 in der Eg9ba Stufe 3.
Doch, da du nicht dein dir zustehendes Entgelt eingefordert hast. Aber es gibt AGs die da mehr nachzahlen, als sie müssten.
Nein, dieser Teil deines Arbeitsvertrages gilt für dich und dem AG gleichermaßen.
Irrelevant, da du ja schon einen Stufenanstieg von Stufe 2 zur 3 hinter dir hast.

SVAbackagain:
Wo kommt denn auf einmal die E9b her?

MK99:
Also im Juni 2020 wurde mein Chef aufgefordert eine aktualisierte Tätigkeitsdarstellung zu schreiben, bei der dann herauskam, dass ich da bereits eine EG9 haben müsste. Man konnte leider den genauen Tag der Anforderung nicht mehr herausfinden, sodass mir mitgeteilt wurde, dass man sich so auf den 01.05.2020 einigen würde.

SVAbackagain:
Maßgeblich ist nicht irgendeine Anforderung, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber (nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal) Dir wirksam die andere auszuübende Tätigkeit übertragen hat.

MoinMoin:
Das klingt so als ob bis heute dir noch nicht diese Tätigkeiten vom AG übertragen wurden, du sie aber aufgrund der Ansage von deinen Chef machst.

Dann würde ich an deiner Stelle mit der Übertragung warten, bist du in der EG8 Stufe 5 bist, dann kommst du nämlich direkt in die 9a Stufe 5.

Und ob die sich auf den 1.5.20 einigen ist irrelevant, da du dem ebenfalls dem zustimmen musst.
Rückwirkend kann man Tätigkeiten nicht übertragen (oder kannst du den Apfel vom letztem Herbst jetzt noch pflücken?).

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