Autor Thema: [RP] Folgen des Antrags auf Entlassung  (Read 1233 times)

Ahrtalbeamter

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[RP] Folgen des Antrags auf Entlassung
« am: 21.02.2023 19:16 »
Hallo, ich bin seit knapp 12 Jahren Beamter in Rheinland-Pfalz, g.D., war vorher fast 10 Jahre Angestellter (entsprechend liegen bei der Rentenversicherung noch ein paar Punkte von mir rum), und bin aktuell bei einer Kommune die derzeit v.a. mit der Verarbeitung der Flutfolgen von 2021 beschäftigt ist. Das heißt, beschäftigt sein sollte...denn wenn ich sehe, wie armselig wir mittlerweile diese Katastrophenflut über Bund, (insbesondere) Land und die betroffenen Gemeinden hin und her verwalten, wird mir übel. Hier versagen Politik und Föderalismus von vorne bis hinten. Kaum ein Tag, wo man nicht wegen einer neuen Info/Aufgabe/Mail kotzen könnte. Und nach Dienstschluss fährt man dann nach "Hause", sieht die kaputten Häuser, erinnert sich an die toten Nachbarn, erwartet die Fragen von Bekannten warum dies undd das wieder nicht weitergeht, und kann oft nur noch heulen.
Ich habe ein paar Vorerkrankungen (nichts schlimmes, aber halt mehreres), und gehe davon aus, dass dann, wenn ich mich als Beamter woanders hin bewerbe, wo ich dieses Staatsversagen nicht mehr so sehr mitbekommen müsste, am Amtsarzt scheitern könnte. Und einer Versetzung zustimmen würde meine aktuelle Behörde sicher niemals, dafür wird hier jeder zu sehr gebraucht (leider für wenig sinnvolles) Ich hätte aber auch kein Problem darin, den Beamtenstatus hier einfach hinzuwerfen, und irgendwo wieder als Beschäftigter zu arbeiten. Hauptsache, raus aus diesem Wahnsinn.
Mal angenommen, ich stelle einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst, und bewerbe mich irgendwo hin, könnte jemand kurz mal darstellen, was das für Folgen hätte z.B. im Bezug auf etwaige Rentenansprüche/Nachzahlungen von Beiträgen. Wo könnte meine aktuelle Verwaltung mir Stolpersteine in den Weg legen (egal ob gewollt oder nicht, es wäre sicher nicht nur der erste derartige Fall hier, es ist schlicht kein Personal hier was sich da vernünftig einlesen könnte, wenn es der Dienstherr wollte). Hätte die Verwaltung irgendeine Chance, mich länger als drei Monate (§ 40 LBG RP, "kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate") noch zu halten, mit Verweis auf die besondere Situation hier? Gäb es Besonderheiten zu beachten, wenn ich mich hier entlassen ließe, und dann an anderer Stelle, vorzugsweise NRW oder Bund, doch wieder als Beamter ernannt würde?
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