Mit den genauen Zahlen könnte man das besser einschätzen, zumindest für 3) hatte ich es bei meiner Antragsstellung damals ausgerechnet und die Leistungen für unzureichend empfunden (wobei es da auch steuerliche Einflüsse gibt).
Ich selber wäre bei 1), zumal mit 70% Beihilfe sich die Beiträge durchaus im Rahmen halten dürften. Bei 2) könnte es natürlich je nach Steuersatz jetzt und Steuersatz dann einen Vorteil geben, das müsste man aber genau beziffern (zum Beispiel zusätzliche Beiträge abzüglich Steuererstattung über die Zeit bis zu Pension aufsummieren, dabei jährlich zum Beispiel mit 2% aufzinsen). Diese Summe dann durch die monatliche Reduktion in der Pension teilen, um rauszukriegen, wie alt du zum Werterhalt werden musst. Bei mir war das schon 102,7 Jahre nur mit leichter Zinsannahme, ohne Börsenrendite, aber auch ohne Berücksichtigung der Steuersituation.