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VA an Tote!?

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hennessy:
Das ist schon ernst gemeint. :-/

Ich dachte auch erst, einfach einen Aktenvermerkt schreiben und gut ist, aber ist das bzgl. Verwaltungsverfahrens- und zustellungsgesetz auch rechtlich so korrekt?

Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.

Organisator:

--- Zitat von: hennessy am 22.02.2023 11:47 ---Das ist schon ernst gemeint. :-/

Ich dachte auch erst, einfach einen Aktenvermerkt schreiben und gut ist, aber ist das bzgl. Verwaltungsverfahrens- und zustellungsgesetz auch rechtlich so korrekt?

Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.

--- End quote ---

Welche Regelungen willst du denn treffen, die durch einen Toten noch beachtet werden könnten?

FearOfTheDuck:
Zumal die Außenwirkung schwierig ist, bzw. nicht mehr gegeben.

Wem willst du denn etwas zustellen, wenn keiner mehr da ist?


--- Zitat von: hennessy am 22.02.2023 11:47 ---

Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.

--- End quote ---

Wenn das tatsächlich abschließend geklärt ist, kannst du den Vorgang nur ad acta legen.

Beamtendiesel:
§ 44 VwVfG lässt grüßen. Wie soll der liebe Adressat den VA-Inhalt noch ausführen? :)

Der Obelix:
Ich würde hier an der Beteiligten und Handlungsfähigkeit eines Toten bereits erhebliche Zweifel haben. Ergo: keine Maßnahme des Verwaltungsverfahrens gegen diese Person möglich.

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