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VA an Tote!?
hennessy:
Das ist schon ernst gemeint. :-/
Ich dachte auch erst, einfach einen Aktenvermerkt schreiben und gut ist, aber ist das bzgl. Verwaltungsverfahrens- und zustellungsgesetz auch rechtlich so korrekt?
Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.
Organisator:
--- Zitat von: hennessy am 22.02.2023 11:47 ---Das ist schon ernst gemeint. :-/
Ich dachte auch erst, einfach einen Aktenvermerkt schreiben und gut ist, aber ist das bzgl. Verwaltungsverfahrens- und zustellungsgesetz auch rechtlich so korrekt?
Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.
--- End quote ---
Welche Regelungen willst du denn treffen, die durch einen Toten noch beachtet werden könnten?
FearOfTheDuck:
Zumal die Außenwirkung schwierig ist, bzw. nicht mehr gegeben.
Wem willst du denn etwas zustellen, wenn keiner mehr da ist?
--- Zitat von: hennessy am 22.02.2023 11:47 ---
Hinterbliebene/Erben, Bevollmächtigte gibts keine.
--- End quote ---
Wenn das tatsächlich abschließend geklärt ist, kannst du den Vorgang nur ad acta legen.
Beamtendiesel:
§ 44 VwVfG lässt grüßen. Wie soll der liebe Adressat den VA-Inhalt noch ausführen? :)
Der Obelix:
Ich würde hier an der Beteiligten und Handlungsfähigkeit eines Toten bereits erhebliche Zweifel haben. Ergo: keine Maßnahme des Verwaltungsverfahrens gegen diese Person möglich.
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