Autor Thema: [Allg] Pauschale Beihilfe  (Read 2069 times)

HeikeZ83

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[Allg] Pauschale Beihilfe
« am: 22.02.2023 15:29 »
Hallo zusammen,

Meine Verbeamtung steht kurz bevor (bisher Angestellte im TVöD bei einem Landratsamt).
Ich habe mich dazu entschieden, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu bleiben, da mein bisheriger Infostand der war, dass ab diesem Jahr die Möglichkeit besteht, pauschale Beihilfe zu beantragen.
Nun habe ich alles soweit auf dem Weg gebracht und wollte mich mit meiner Krankenversicherung auseinandersetzen.
Diese teilte mir nun mit, dass ich gar keinen Anspruch auf pauschale Beihilfe habe, die gelte lediglich für Landesbeamte.
Ich bin nun maximal verwirrt, da meines Erachtens das Gesetz auch für Beamte einer Kommune/Landratsamt gilt.
Kann mich hier jemand aufklären? Ich müsste sonst meine Verbeamtung stoppen, da die hohen Krankenkassen- Beiträge für mich nicht zu stemmen wären.
Ich danke euch vorab.
« Last Edit: 23.02.2023 02:28 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Pauschale Beihilfe
« Antwort #1 am: 22.02.2023 16:53 »
Hallo zusammen,

Meine Verbeamtung steht kurz bevor (bisher Angestellte im TVöD bei einem Landratsamt).
Ich habe mich dazu entschieden, freiwillig gesetzlich krankenversichert zu bleiben, da mein bisheriger Infostand der war, dass ab diesem Jahr die Möglichkeit besteht, pauschale Beihilfe zu beantragen.
Nun habe ich alles soweit auf dem Weg gebracht und wollte mich mit meiner Krankenversicherung auseinandersetzen.
Diese teilte mir nun mit, dass ich gar keinen Anspruch auf pauschale Beihilfe habe, die gelte lediglich für Landesbeamte.
Ich bin nun maximal verwirrt, da meines Erachtens das Gesetz auch für Beamte einer Kommune/Landratsamt gilt.
Kann mich hier jemand aufklären? Ich müsste sonst meine Verbeamtung stoppen, da die hohen Krankenkassen- Beiträge für mich nicht zu stemmen wären.
Ich danke euch vorab.

Auf welches Gesetz beziehst du dich?

HeikeZ83

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Antw:Pauschale Beihilfe
« Antwort #2 am: 22.02.2023 17:02 »
Ach Entschuldigung ganz vergessen:
Ich bin aus BW, entsprechend Landesbeamtengesetz

Organisator

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Antw:Pauschale Beihilfe
« Antwort #3 am: 22.02.2023 17:08 »
Eine pauschale Beihilfe ist im entsprechenden Landesbeamtengesetz nicht vorgesehen, wohl jedoch eine Verordnungsermächtigung. Dann würde ich mal schauen, ob es so eine Verordnung gibt und was diese zum Berechtigtenkreis sagt.

flip

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Antw:Pauschale Beihilfe
« Antwort #4 am: 22.02.2023 19:38 »
dem muss ich widersprechen.

Das Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände usw.
Mit der Änderung im Beihilferecht ab 01.01.2023 (§ 78a Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg –LBG-) wird den Beihilfeberechtigten die Möglichkeit gegeben, anstelle des bewährten Systems aus Eigenvorsorge und Beihilfe die pauschale Beihilfe zu wählen.

HeikeZ83

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Antw:Pauschale Beihilfe
« Antwort #5 am: 22.02.2023 20:09 »
Ja genau darauf beziehe ich mich und das heißt für mich doch dann auch ganz dass ich als Beamtin beim Landratsamt auch entsprechend berechtigt bin- so jedenfalls mein Leseverständnis

clarion

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Antw:Pauschale Beihilfe
« Antwort #6 am: 22.02.2023 21:11 »
Hallo Heike, die Öffnungsaktion der PKVen hast Du bedacht? Bei Teilzeit in Verbindung mit einem schon etwas fortgeschrittenen Alter kann die pauschale Beihilfe natürlich die günstigere Variante sein. Aber es ist auch nicht so, dass man die PKV gar nicht stemmen kann.

HeikeZ83

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Antw:Pauschale Beihilfe
« Antwort #7 am: 22.02.2023 21:32 »
Hallo😊
Ja hab ich durchgerechnet mit Makler - aufgrund Vorerkrankungen wär das durch den Risikozuschlag dennoch deutlich teurer.

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Antw:Pauschale Beihilfe
« Antwort #8 am: 23.02.2023 08:15 »
dem muss ich widersprechen.

Das Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände usw.
Mit der Änderung im Beihilferecht ab 01.01.2023 (§ 78a Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg –LBG-) wird den Beihilfeberechtigten die Möglichkeit gegeben, anstelle des bewährten Systems aus Eigenvorsorge und Beihilfe die pauschale Beihilfe zu wählen.
Stimmt! da war ich in einer veralteten Version unterwegs.
Da der Berechtigtenkreis derselbe ist, der nach § 78 beihilfeberechtigt wäre, dürfte das auch für Heike zutreffen.

Wenn der KV der Hinweis auf die rechtliche Grundlage nicht reicht würde ich vom AG / Dienstherrn eine Bestätigung ausstellen lassen.

lumer

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Antw:[Allg] Pauschale Beihilfe
« Antwort #9 am: 23.02.2023 10:12 »
Die Krankenkasse ist in die pauschale Beihilfe gar nicht involviert. Wenn du die pauschale Beihilfe bekommst – und danach sieht es gem. §§ 78a I 1, III, 78 I, 1 LBG BW aus –, wird diese nicht an die Krankenkasse überwiesen, sondern an dich. Du musst dann den vollen Beitrag an die Krankenkasse zahlen, da du nach dem SGB V dazu verpflichtet bist. Der Krankenkasse kann es daher egal sein und ist es auch, ob du die pauschale Beihilfe bekommst.

HeikeZ83

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Antw:[Allg] Pauschale Beihilfe
« Antwort #10 am: 23.02.2023 10:30 »
Ich danke euch- mein Versorger hat mir das auch heute telefonisch bestätigt. Ich bin wie erwartet berechtigt.