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[Allg] Pauschale Beihilfe

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HeikeZ83:
Ja genau darauf beziehe ich mich und das heißt für mich doch dann auch ganz dass ich als Beamtin beim Landratsamt auch entsprechend berechtigt bin- so jedenfalls mein Leseverständnis

clarion:
Hallo Heike, die Öffnungsaktion der PKVen hast Du bedacht? Bei Teilzeit in Verbindung mit einem schon etwas fortgeschrittenen Alter kann die pauschale Beihilfe natürlich die günstigere Variante sein. Aber es ist auch nicht so, dass man die PKV gar nicht stemmen kann.

HeikeZ83:
Hallo😊
Ja hab ich durchgerechnet mit Makler - aufgrund Vorerkrankungen wär das durch den Risikozuschlag dennoch deutlich teurer.

Organisator:

--- Zitat von: flip am 22.02.2023 19:38 ---dem muss ich widersprechen.

Das Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände usw.
Mit der Änderung im Beihilferecht ab 01.01.2023 (§ 78a Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg –LBG-) wird den Beihilfeberechtigten die Möglichkeit gegeben, anstelle des bewährten Systems aus Eigenvorsorge und Beihilfe die pauschale Beihilfe zu wählen.

--- End quote ---
Stimmt! da war ich in einer veralteten Version unterwegs.
Da der Berechtigtenkreis derselbe ist, der nach § 78 beihilfeberechtigt wäre, dürfte das auch für Heike zutreffen.

Wenn der KV der Hinweis auf die rechtliche Grundlage nicht reicht würde ich vom AG / Dienstherrn eine Bestätigung ausstellen lassen.

lumer:
Die Krankenkasse ist in die pauschale Beihilfe gar nicht involviert. Wenn du die pauschale Beihilfe bekommst – und danach sieht es gem. §§ 78a I 1, III, 78 I, 1 LBG BW aus –, wird diese nicht an die Krankenkasse überwiesen, sondern an dich. Du musst dann den vollen Beitrag an die Krankenkasse zahlen, da du nach dem SGB V dazu verpflichtet bist. Der Krankenkasse kann es daher egal sein und ist es auch, ob du die pauschale Beihilfe bekommst.

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