Das ist in sich widersprüchlich. Eine Einstellung ist die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit einem anderen Arbeitgeber, also im Falle des Beschäftigten eines Landes die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Land. Ausnahmsweise kann auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Ende einer befristeten Beschäftigung und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses im Anschluss daran eine Einstellung sein, wenn der Arbeitgeber das entsprechend ausgestaltet. Die Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber, also beim selben Land, ist eine Herabgruppierung.