Seit wann ist der Stellenplan relevant für das Entgelt der auszuübenden Tätigkeit im TV-L?
Dachte das ist nur bei Beamten relevant.
Wer lange genug im ÖD tätig ist weiß, dass der Stellenplan oberste Priorität für die Kalkrieselbeamten hat. Haushaltsrecht steht in der Praxis dabei über dem Tarifrecht, bis sich mal wieder jemand traut Eingruppierungsfeststellungsklage zu erheben und damit gegen seinen Arbeitgeber vorzugehen.
Detaillierte Stellenbeschreibungen sind ebenfalls nicht ohne Grund meist Mangelware, da man sich deren aufwendige Erstellung/Pflege sparen will und gerne unverbindlich und tarifrechtlich schlecht greifbar bleiben möchte. Ob das beim eigenen Arbeitgeber der Fall ist, bemerkt genau dann, wenn man die eigene Stellenbeschreibung ausgehändigt haben möchte, und der Vorgang sich plötzlich über Monate hinzieht oder sogar versucht wird die Anfrage auszusitzen. Wer dann hartnäckig bleibt, erhält irgendwann eine frisch geschriebene Stellenbeschreibung, die zur Entgeltgruppe des bereits gezahlten Entgelts passt. Nicht selten werden dann plötzlich Anpassungen der Arbeitsvorgänge notwendig indem Befugnisse usw. reduziert werden.