Autor Thema: Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung  (Read 1187 times)

imeseber

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Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
« am: 23.02.2023 08:12 »
Guten Morgen zusammen,

ich wechele in Kürze den Arbeitgeber. Beide vergüten nach TV-L. Aktuell bin ich der Stufe 9a-3 zugeordnet. Beim neuen Arbeitgeber erfolgt die Vergütung mit einer E10. Gerne würden Sie mich höher vergüten, aber der Stellenplan lässt es nicht zu. Ich habe auch eine Bachelorabschluss. Kann der neue Arbeitgeber meine bisherige Berufserfahrung anerkennen und mir in eigenem Ermessen eine E10 Stufe 4 oder 5 geben oder ist dies generell nicht möglich?

VG Ina

SVAbackagain

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Antw:Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 23.02.2023 08:54 »
Wenn genügend Zeiten förderlicher Natur in einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen vorliegen, kann der Arbeitgeber das tun.

imeseber

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Antw:Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 23.02.2023 10:26 »
Ja, ich habe insegsamt 10 Jahre Berufserfahrung in dem entsprechenden Bereich

Isie

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Antw:Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 23.02.2023 10:29 »
Die Stufenzuordnung aufgrund förderlicher Berufserfahrung muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages ausgehandelt werden.

imeseber

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Antw:Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 23.02.2023 11:04 »
Vielen Dank für den Hinweis

Albeles

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Antw:Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
« Antwort #5 am: 23.02.2023 17:14 »
Seit wann ist der Stellenplan relevant für das Entgelt der auszuübenden Tätigkeit im TV-L?  ???
Dachte das ist nur bei Beamten relevant.

MoinMoin

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Antw:Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
« Antwort #6 am: 23.02.2023 17:24 »
Der Stellenplan ist relevant bzgl. dessen was der AG dem An an auszuübenden Tätigkeiten überträgt.
Also es müsste nicht heißen:
Beim neuen Arbeitgeber erfolgt die Vergütung mit einer E10. Gerne würden Sie mich höher vergüten, aber der Stellenplan lässt es nicht zu.
Sondern:
Beim neuen Arbeitgeber erfolgt die Vergütung mit einer E10. Gerne würden Sie mich höher vergüten, aber der Stellenplan lässt es nicht zu, dass sie mir höherwertige Tätigkeiten übertragen.

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Tagelöhner

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Antw:Arbeitgeberwechsel - Stufenzuordnung
« Antwort #7 am: 23.02.2023 19:53 »
Seit wann ist der Stellenplan relevant für das Entgelt der auszuübenden Tätigkeit im TV-L?  ???
Dachte das ist nur bei Beamten relevant.

Wer lange genug im ÖD tätig ist weiß, dass der Stellenplan oberste Priorität für die Kalkrieselbeamten hat. Haushaltsrecht steht in der Praxis dabei über dem Tarifrecht, bis sich mal wieder jemand traut Eingruppierungsfeststellungsklage zu erheben und damit gegen seinen Arbeitgeber vorzugehen.

Detaillierte Stellenbeschreibungen sind ebenfalls nicht ohne Grund meist Mangelware, da man sich deren aufwendige Erstellung/Pflege sparen will und gerne unverbindlich und tarifrechtlich schlecht greifbar bleiben möchte. Ob das beim eigenen Arbeitgeber der Fall ist, bemerkt genau dann, wenn man die eigene Stellenbeschreibung ausgehändigt haben möchte, und der Vorgang sich plötzlich über Monate hinzieht oder sogar versucht wird die Anfrage auszusitzen. Wer dann hartnäckig bleibt, erhält irgendwann eine frisch geschriebene Stellenbeschreibung, die zur Entgeltgruppe des bereits gezahlten Entgelts passt. Nicht selten werden dann plötzlich Anpassungen der Arbeitsvorgänge notwendig indem Befugnisse usw. reduziert werden.