Autor Thema: Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?  (Read 5857 times)

Marie

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Hallo zusammen,

weiß jemand ob man eine Einmalzahlung (z.B. jetzt im Mai) auch erhält wenn man zu diesem Zeitpunkt in Mutterschutz oder in Elternzeit ist?

Nerostar

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Antw:Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?
« Antwort #1 am: 24.02.2023 00:06 »
Würde mich hiermit mal einklinken und ergänzend erfragen, wie es sich im Krankengeldbezug verhält.

SiegVibe

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Antw:Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?
« Antwort #2 am: 24.02.2023 08:18 »
Sofern hier als Einmalzahlung der Unterfall der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD-V gemeint ist:
Beschäftigte haben Anspruch auf die JSZ, wenn sie am 01.12. im Arbeitsverhältnis stehen. Insoweit sind auch Mitarbeiter in Mutterschutz, Krankenstand und Elternzeit hiervon umfasst, da das Arbeitsverhältnis weiter Bestand hat und lediglich die Person von der Arbeitspflicht befreit ist.

Jedoch findet eine Kürzung um 1/12 für jeden Kalendermonat im Jahr statt, in dem der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hat. Zum Entgeltanspruch zählt auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Somit findet keine Kürzung für Zeiten im Mutterschutz statt. Elterngeld und Krankengeld werden hiervon erst einmal nicht erfasst, aber wie folgt durch Ausnahmeregelung von der Kürzung ausgeschlossen.

Die Verminderung unterbleibt u.a. für solche Kalendermonate, in denen im Jahr der Geburt des Kindes Elternzeit genommen wird. Ergo: Ist der Mitarbeiter im Folgejahr gänzlich in arbeitsfreier Elternzeit, erfolgt eine Kürzung auf 0.

Bei Krankengeld ist auf den Anspruch auf Krankengeldzuschuss abzustellen. Dieser Anspruchszeitraum ist gestaffelt und bemisst sich nach der Beschäftigungszeit "im weiteren Sinne". Es kommt aber nicht auf die Zahlung eines Krankengeldzuschusses an, sondern lediglich auf den Anspruch, dass dieser errechnet wird.

SiegVibe

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Antw:Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?
« Antwort #3 am: 24.02.2023 09:11 »
Nachtrag: Habe
(z.B. jetzt im Mai)
überlesen.

Mangels tarifierter Regelungen kann keiner eine belastbare Antwort darauf geben. Bei der Corona-Sonderzahlung war es wie folgt geregelt: "Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2020 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat." --- "Anspruch auf Entgelt im Sinne des Absatzes 1 sind auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus Anlass der in § 21 Satz 1 TVöD bzw. § 6 Absatz 3 TV-V genannten Ereignisse und der Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Absatz 2 und 3 TVöD bzw. § 13 Abs. 1 S. 2 TV-V), auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird. 2Einem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistun-gen, Kurzarbeitergeld und der Bezug von Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG." Also ähnlich wie meine Ausführungen zur JSZ. Ob die Tarifvertragsparteien dies wieder so oder ähnlich oder ganz anders regeln, ist fraglich.

Nerostar

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Antw:Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?
« Antwort #4 am: 24.02.2023 10:07 »
Vielen Dank für die Antwort. Also muss man quasi auf das Einigungspapier warten.

Börnie

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Antw:Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?
« Antwort #5 am: 24.02.2023 22:58 »
Vielen Dank für die Antwort. Also muss man quasi auf das Einigungspapier warten.

Nein muss man nicht, wir können auch für dich noch ein bisschen wild spekulieren

Nerostar

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Antw:Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?
« Antwort #6 am: 25.02.2023 00:48 »
Vielen Dank für die Antwort. Also muss man quasi auf das Einigungspapier warten.

Nein muss man nicht, wir können auch für dich noch ein bisschen wild spekulieren

Was stimmt denn mit dir nicht?

Börnie

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Antw:Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?
« Antwort #7 am: 25.02.2023 11:20 »
Die Frage ist eher, was stimmt mit der Fragestellerin nicht?
Da sind Tarifverhandlungen, die noch lange nicht abgeschlossen sind, es gibt gerade mal ein Angebot der Arbeitgeberseite und Sie fragt ernsthaft hier, was passiert wenn Sie im Mai im Mutterschutz bzw. ETZ ist....

Marie

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Antw:Einmalzahlung im Mutterschutz (oder Elternzeit)?
« Antwort #8 am: 28.02.2023 20:42 »
Die Frage ist eher, was stimmt mit der Fragestellerin nicht?
Da sind Tarifverhandlungen, die noch lange nicht abgeschlossen sind, es gibt gerade mal ein Angebot der Arbeitgeberseite und Sie fragt ernsthaft hier, was passiert wenn Sie im Mai im Mutterschutz bzw. ETZ ist....

Es tut mir sehr Leid, dass ich gefragt habe und Sie in Ihrer Freizeit darauf antworten mussten.
Gerade wenn man schwanger ist ist es wirklich total verrückt sich über Geld und die Zukunft Gedanken zu machen, das stimmt natürlich wirklich.

Ansonsten bedanke ich mich für die Antworten :).