Da die Kollegin einfach so freiwillig einen Monat länger arbeiten kann, gehe ich mal davon aus, dass sie noch nicht das Regelalter für den Rentenbezug erreicht, denn dann würde ihr Arbeitsvertrag ja automatisch enden.
Sie könnte also mM einfach die Rente zum 1.7. beantragen und trotzdem einen Monat länger arbeiten, dann bekommt sie zwar auch keine JSZ, aber einmal ein Gehalt zusätzlich zur Rente ...