Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt
Soziale:
Hallo
Meine Kollegin darf/kann/muss dieses Jahr in Rente gehen.
Ihr wurde (anscheinend von einer unerfahrene Kollegin aus der Personalabteilung) gesagt, dass sie noch die Jsz bekommen würde, wenn sie länger als den 30.6 arbeiten würde. Aufgrund dessen hat die Kollegin nun die Rente zum 31.7 beantragt.
Nun sagt aber der Gf das man um die JSZ zu erhalten am 1.12 angestellt sein muss.
Nun arbeitet die Kollegin einen Monat länger als sie wollte, bekommt aber keine jsz...
Was is denn nun wirklich richtig?
RsQ:
Also dass die JSZ (im Allgemeinen) nur jemand erhält, der am 01.12. noch beschäftigt ist, sollte doch inzwischen Allgemeinwissen sein?!
SVAbackagain:
Die Personalverwaltung des Arbeitgebers ist eben dessen Werkzeug und dient nicht der unzulässigen Rechtsberatung des Arbeitnehmers.
Schmitti:
Da hat die "unerfahrene Kollegin aus der Personalabteilung" doch alles richtig gemacht. Denn wer vor Renteneintritt noch nicht in der Lage ist, die entsprechende Regelung im TVöD zu finden (oder wenigstens kurz danach zu googlen), muss eben länger bleiben. Das sollte man auch von "Sozialen" erwarten können.
Insider2:
Einige TV haben günstigere Lösungen, z.B. BG-AT (§ 20 Abs. 6): "Abweichend von Absatz 1 erhalten Beschäftigte die Jahressonderzahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet. In diesem Falle treten an die Stelle des Bemessungszeitraums gemäß Absatz 3 die letzten drei Kalendermonate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses."
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