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Anteilig Jahressonderzahlung totz Renteneintritt

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Saggse:

--- Zitat von: RsQ am 23.02.2023 20:52 ---Also dass die JSZ (im Allgemeinen) nur jemand erhält, der am 01.12. noch beschäftigt ist, sollte doch inzwischen Allgemeinwissen sein?!

--- End quote ---
Das ist ja auch einer der Gründe, warum es überhaupt eine JSZ gibt: Endet das Arbeitsverhältnis - aus welchen Gründen auch immer - nicht zum Jahresende, spart der Arbeitgeber entsprechend Geld. :)

öfföff:
Immerhin bekommt sie nun 1 mal mehr Gehalt, weniger Rentenkürzung, und dauerhaft eine höhere Rente!
Ist doch viel besser!

DonBlech:
Da die Kollegin einfach so freiwillig einen Monat länger arbeiten kann, gehe ich mal davon aus, dass sie noch nicht das Regelalter für den Rentenbezug erreicht, denn dann würde ihr Arbeitsvertrag ja automatisch enden.

Sie könnte also mM einfach die Rente zum 1.7. beantragen und trotzdem einen Monat länger arbeiten, dann bekommt sie zwar auch keine JSZ, aber einmal ein Gehalt zusätzlich zur Rente ...

ich1974:
Sie könnte auch Rente zum 01.07. beantragen und bis zum 31.12. weiter arbeiten. Dann bekommt Sie Rente, Gehalt und JSZ. Natürlich nur, wenn Sie nicht die Regelaltersrente erreicht und somit lt. Tarifvertrag das AV automatisch beendet.

ITheini:
Die Weiterbeschäftigung muss aber in gegenseitigem Einverständnis erfolgen; der QG muss dem also zustimmen. Sonst wird das nichts mit der JSZ :)

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