Autor Thema: Beförderung A11  (Read 3928 times)

Megge

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Beförderung A11
« am: 24.02.2023 10:12 »
Hallo mal eine Frage an die Runde.

Es geht um eine mögliche Beförderung.
2 Bewerber auf eine A11 / EG11 Stelle. (Bund)

1. Bewerber A10, Beamter (Diplomverwaltungswirt) , Beurteilung voll erfüllt
2. Bewerber EG9c, Angestellter, keine Fobi oder sonstiges, Beurteilung übertroffen

Wer hat theoretisch größere Chancen auf die A11. Der Beamte mit der schlechteren Beurteilung oder der Angestellte ohne "Befähigung" für den gehobenen Dienst mit besserer Beurteilung.
 
« Last Edit: 24.02.2023 10:22 von Megge »

EiTee

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #1 am: 24.02.2023 10:19 »
Da Person 2 TB ist, kann diese Person schlecht eine A11 erhalten.

Megge

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #2 am: 24.02.2023 10:22 »
Ok. Die Stelle ist als A11 / EG11 ausgeschrieben.

TheBr4in

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #3 am: 24.02.2023 11:09 »
Erstens frage ich mich, warum der Angestellte beurteilt wird und wenn er es aber in dieser Behörde wird, wie wird die Vergleichbarkeit mit der Beamtenbeurteilung sichergestellt?

Zweitens frage ich mich, wie es um eine Beförderung gehen kann, wenn die Stelle ausgeschrieben ist. Zum einen sagt die Stelle selbst beim Beamten rein gar nichts über die Besoldungsstufe aus. Auf der A11 Stelle kann auch ein A9 Besoldeter sitzen. Zudem werden Angestellte nicht befördert sondern wenn dann auf eine andere Stelle umgesetzt die höher dotiert ist. Zu was soll denn der Angestellte befördert werden? Angestellter mit Sternchen?

Also bitte nochmal präzisieren worum es geht. Beförderung, Bewerbung, Umsetzung, Abordnung? Die Zusammnhänge sind irgendwie wirr.

Megge

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #4 am: 24.02.2023 11:19 »
In dieser Behörde arbeiten Angestellte und Beamte nebeneinander. So wie in vielen anderen auch.

Aktuell gibt es eine Stellenausschreibung, wo die Stelle mit der Eingruppierung A11/EG 11 zu besetzen ist.
Für den Beamten wäre es eine Beförderung, für den Angestellten dann eine Umsetzung mit Höhergruppierung.

Die Stelle kann entweder mit einem Angestellten oder Beamten besetzt werden.
Die Beurteilungen sind vergleichbar, da der gleiche Maßstab angewandt wurde. (Gleiche Abteilung, gleiche Tätigkeit)

EiTee

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #5 am: 24.02.2023 14:09 »
Für den Beamten wäre es eine Beförderungung.

Das wäre es eben nicht. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung. Einen A11 DP haben heißt, dass der Beamte ewig auf A10 weiterhin hängenbleiben kann.

Megge

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #6 am: 24.02.2023 14:13 »
Der Beamte würden den Dienstgrad Regierungsamtmann bekommen.  Mit Urkunde und so weiter.

Asperatus

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #7 am: 24.02.2023 15:58 »
Wenn der Tarifbeschäftigte die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, dann wird der Beamte zum Zuge kommen. Das wird zumindest in der Sachverhaltsbeschreibung angedeutet. Wenn bei beiden die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, spricht viel dafür, dass die höhere Beurteilungsnote zum Zuge kommt, wenn die Beurteilungen nach der gleichen Systematik erfolgen.

Es kann durchaus sein, dass die Behörde aus personalwirtschaftlichen Gründen die Stelle für Beamte und ggf. auch Tarifbeschäftigte "förderlich" ausgeschrieben hat, d.h. dass nur Personen betrachtet werden, die das entsprechende Amt bzw. die Entgeltgruppe noch nicht haben. Rein formal wäre die Stellenbesetzung und die Beförderung bei Beamten zwei getrennte Akte.

TheBr4in

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #8 am: 24.02.2023 16:41 »
In dieser Behörde arbeiten Angestellte und Beamte nebeneinander. So wie in vielen anderen auch.

Aktuell gibt es eine Stellenausschreibung, wo die Stelle mit der Eingruppierung A11/EG 11 zu besetzen ist.
Für den Beamten wäre es eine Beförderung, für den Angestellten dann eine Umsetzung mit Höhergruppierung.

Die Stelle kann entweder mit einem Angestellten oder Beamten besetzt werden.
Die Beurteilungen sind vergleichbar, da der gleiche Maßstab angewandt wurde. (Gleiche Abteilung, gleiche Tätigkeit)

Ein Beamter wird nicht zwangsläufig befördert weil die Stelle so bewertet ist. Vergleichbare Beurteilung kann vieles heißen. Wenn eine Quotierung stattfindet, dann wäre es schonmal merkwürdig, wenn Angestellte und Beamte in der gleichen Vergleichsgruppe wären.

Davon ab geht es ja hier anscheinend um eine Art Bewerbung für eine andere Stelle. Ich denke es ist müßig darüber zu diskutieren, wer da bessere Chancen hat, da ja nicht nur Beurteilungen in eine solche Auswahl einfließen.

Wir wissen weder was man für die Stelle können muss, noch wissen wir wer da mehr Erfahrung hat, wir wissen nicht wer die Auswahl trifft, wir wissen eigentlich nur, dass der Angestellte besser beurteilt ist (ohne zu wissen ob der Beamte nach dem gleichen Maßstab beurteilt wurde).

Zumal der Angestellte "ohne Befähigung für den gehobenen Dienst" (wie geht das mit der E9c?) anscheinend nicht die Voraussetzungen für die Stelle erfüllt.

Also keine Ahnung was Du hören willst. Wenn Du für das was die Stelle fordert nicht ausgebildet bist, aber der Beamte schon, was gibts da noch zu überlegen?

Das ist wie

Bewerber 1: Pilot, durchschnittlich beurteilt, fliegt derzeit 767
Bewerber 2: Bürosachbearbeiter, Verwaltungswirt, beste Beurteilung im ganzen Amt.

Ausgeschriebener Job: Pilot für 777.

Wer hat mehr Chancen? Na wahrscheinlich der Pilot, oder?!


Organisator

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #9 am: 24.02.2023 17:06 »
Zumal der Angestellte "ohne Befähigung für den gehobenen Dienst" (wie geht das mit der E9c?) anscheinend nicht die Voraussetzungen für die Stelle erfüllt.

Einerseits über den Angestelltenlehrgang 2 oder über die entsprechende Fallgruppe, die kein Studium voraussetzt.

TheBr4in

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #10 am: 24.02.2023 17:21 »
Mit Ersterem hätte er doch die Befähigung für den gD? Dann müsste nur noch die Eignung festgestellt werden.

Wie soll er aber die Befähigung für die A11/E11 haben ohne Studium? Das ist doch der Punkt. Wenn er die Befähigung nicht hat, dann ist die Frage nach der Chance doch total sinnlos. Deswegen sagte ich auch: wir wissen zu wenig.

Und selbst wenn wir mehr wüßten, würden wir nicht sagen können, für wen sich der Auswählende entscheidet.
« Last Edit: 24.02.2023 17:31 von TheBr4in »

Bastel

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #11 am: 24.02.2023 18:11 »
Mit Ersterem hätte er doch die Befähigung für den gD? Dann müsste nur noch die Eignung festgestellt werden.

Wie soll er aber die Befähigung für die A11/E11 haben ohne Studium? Das ist doch der Punkt. Wenn er die Befähigung nicht hat, dann ist die Frage nach der Chance doch total sinnlos. Deswegen sagte ich auch: wir wissen zu wenig.

Und selbst wenn wir mehr wüßten, würden wir nicht sagen können, für wen sich der Auswählende entscheidet.

Für E11 reicht doch auch der AL2.

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #12 am: 24.02.2023 23:16 »
Mit Ersterem hätte er doch die Befähigung für den gD? Dann müsste nur noch die Eignung festgestellt werden.

Wie soll er aber die Befähigung für die A11/E11 haben ohne Studium? Das ist doch der Punkt. Wenn er die Befähigung nicht hat, dann ist die Frage nach der Chance doch total sinnlos. Deswegen sagte ich auch: wir wissen zu wenig.

Und selbst wenn wir mehr wüßten, würden wir nicht sagen können, für wen sich der Auswählende entscheidet.

Für E11 reicht doch auch der AL2.

Oder die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale, die in der entsprechenden Entgeltgruppe weder Studium noch al2 erfordern.

Und beim Bund ist der al2 nicht ausreichend als Bildungsvoraussetzung für den gD.

TheBr4in

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #13 am: 24.02.2023 23:22 »
Jahaaaa...  ;D aber er hat geschrieben er hat die Befähigung nicht.

Mal davon ab, dass ich genau 0 Menschen in E9b oder höher ohne Studium kenne.

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Antw:Beförderung A11
« Antwort #14 am: 24.02.2023 23:26 »
Jahaaaa...  ;D aber er hat geschrieben er hat die Befähigung nicht.

Mal davon ab, dass ich genau 0 Menschen in E9b oder höher ohne Studium kenne.
Er braucht die Befähigung auch nicht als Tarifbeschäftigter.