Guten Tag zusammen,
ich möchte mir in diesem Jahr einen zusätzlichen Urlaub gönnen, da werde ich ca. 10 Urlaubstage für brauchen.
Geplant wäre Urlaub im Mai, im September und eben extra über Weihnachten/Neujahr.
Da ich nur wenige Überstunden habe, kann ich das wohl nur durch eine Freistellung ohne Bezüge erreichen.
Vorsichtshalber gefragt, stimmt es: Wenn ich die Freistellung in den September lege, dann wirkt sich das auf die Jahressonderzahlung aus?
Denn, gefunden habe ich dazu: "Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 TV-L ist Bemessungsgrundlage für die Höhe der Jahressonderzahlung grundsätzlich das in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt."
Ich möchte aber auch nicht auf Bezahlung in einer Zeit verzichten, in der viele Feiertage liegen, für die ich sonst keine Urlaubstage nehmen müsste.
Nächste Überlegung: Ab Mitte Juni für 2 Wochen = 10 Arbeitstage auf das Gehalt verzichten und trotzdem arbeiten, und die erwirtschafteten "Überstunden" dann im September oder am Jahresende für den Urlaub abfeiern?
Habt ihr Denkansätze oder Erläuterungen für mich, wie ich das am "kostengünstigsten" stricke? Ich vermute, dass ich da irgendwie zu kompliziert denke. Ich weiß, das sind echte Luxusprobleme.
Danke im Voraus!