Nein, das ist nicht richtig. Das Finanzamt meldet deinem Arbeitgeber die Steuerklasse. Diese ist bei der Berechnung des steuerpflichtigen Entgelts, u. a. die Jahressonderzahlung, zwingend zu berücksichtigen. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist kein steuerpflichtiges Entgelt. Die im Zeitpunkt des Anspruchs oder der Auszahlung des Zuschusses gemeldete Steuerklasse ist irrelevant. Maßgebend für die Berechnung des Zuschusses ist die Steuerklasse, die im Referenzzeitraum gemeldet war. Es handelt sich nicht um einen Steuerabzug, sondern um eine Berechnungsweise.