Das einzige was mir einfällt wäre noch, ob die Ruhezeiten nach § 5 ArbZG eingehalten sind. Da der Lehrgang freitags aber eher bis zum frühen Nachmittag andauert und du am Folgetag, ich nehme an gg. 8 Uhr, deinen Dienst antrittst, wird die Ruhezeit eingehalten sein.
Dein Kollege könnte evtl. noch auf eine interne Regelung abzielen, dass Dienstpläne so gestaltet werden und man nach einer Woche Lehrgang das WE frei hat?!