Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage  (Read 1553 times)

Verena2511

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Hallo Kollegen,

bin seit 01.05.2019 befristet in E9a (Tvöd-VKA) eingruppiert gewesen. Zum 01.01.2022 wurde mein Vertrag entfristet mit der Bedingung, den BL1 zu absolvieren. Hierdurch wurde ich in E8 eingruppiert. Zum 01.05.2022 habe ich in der E8 Stufe 3 erreicht und in der fiktiven E9a (auf die ich die Zulage erhalte) behalte ich weiterhin Stufe 2. Die Zulage hat sich hierdurch vermindert und ich erhalte im Ergebnis denselben Lohn wir davor.

Meine Frage: Ist es korrekt, dass meine komplette erworbene Stufenlaufzeit in der befristeten E9a Stufe 2 zum 01.01.22 hinten runtergefallen ist und die Stufe 2 ab hier nochmal neu beginnt? Ich verliere hierdurch 1,5 Jahre, da ich diese jetzt nochmal in Stufe 2 stecke obwohl ich seit 01.05.2019 exakt dieselbe Tätigkeit ausübe.

Und hätte man mich zB erst zum 01.06.2022 entfristet, hätte die 3 bereits erreicht und somit auch die Zulage auf E9a 3 erhalten?

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #1 am: 25.02.2023 18:02 »
Bei der Herabgruppierung wurde die in der höheren Entgeltgruppe erworbene Stufenlaufzeit fortgesetzt. In der E9a läuft mangels Eingruppierung in dieser Gerade keine Stufenlaufzeit.

Wenn sich die Arbeitsvertragsparteien entschlossen hätten, die auflösende Bedingung für das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt zu entfernen, zu dem Du in Stufe 3 gewesen wärest, wärest Du in Stufe 3 herabgruppiert worden und die Zulage hätte zu Stufe 3 zugestanden.

Verena2511

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #2 am: 25.02.2023 20:50 »
Laut meiner Personalabteilung handelt es sich bei dem Vertrag ab 01.01.2022 nicht um eine Herabgruppierung, sondern um eine Höhergruppierung und seitdem läuft eine neue Stufenlaufzeit in der fiktiven E9a. Ich kann somit erst zum 01.01.2024 die Stufe 3 erreichen. Zumindest laut meiner Personalabteilung.

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #3 am: 25.02.2023 22:05 »
Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. E8 ist eine niedrigere Entgeltgruppe als E9a.

Verena2511

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #4 am: 25.02.2023 22:09 »
Das war auch mein Argument. Die Personalabteilung sagt mit dem entfristeten Vertrag wurde ein neues Arbeitsverhaltnis in E8 geschlossen und ich bin fiktiv in E9a höhergruppiert. 

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #5 am: 25.02.2023 22:12 »
Na was denn nun? Höhergruppierung oder neues Arbeitsverhältnis? Beides geht nicht.

Verena2511

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #6 am: 25.02.2023 22:19 »
Ein neues Arbeitsverhältnis ab 01.01.2022 bei dem ich in E8 angefangen hab aber zeitgleich die Zulage auf E9a erhalte und das sehen die als Höhergruppierung und deswegen fängt die Laufzeit in E9a Stufe 2 neu an zu laufen. Ich verstehe es auch nicht, da ich ja schon immer in E9a war. Die einzige Rechtsgrundlage die mir die Personalabteilung nennt ist  § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD.

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #7 am: 25.02.2023 22:24 »
Und der Arbeitgeber hat mit Ablauf des 31.12.2021 vollständig abgerechnet, Urlaub abgegolten, ein Zeugnis erstellt und was man sonst noch so tut, wenn ein Arbeitsverhältnis endet? Wenn nicht, dann wurde auch kein neues zum 01.01.22 begründet. Und die Befristung endete mit Ablauf des 31.12.21? Wenn nicht, dann wurde auch kein neues zum 01.01.22 begründet.

Du bist nicht in E9a eingruppiert. Somit ergibt sich auch keine Stufenlaufzeit in E9a.

Verena2511

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #8 am: 25.02.2023 22:32 »
Natürlich nicht. Aber ja, mein Arbeitsverhältnis ist jetzt entfristet. Es werden jetzt 2 Stufenlaufzeiten berücksichtigt. Einmal in E8 und einmal fiktiv in E9a. Sobald ich den BL1 abgeschlossen habe werde ich dann in E9a Stufe 2 gruppiert und zum 01.01.2024 habe ich 2 Jahre voll und kommen in E9a Stufe 3.

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #9 am: 25.02.2023 22:42 »
Nein, in der E9a fällt keine Stufenlaufzeit an, da Du nicht in der E9a bist. Zutreffend ist, dass sich die Zulage in Abhängigkeit zum Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig zustand, erhöht. Dabei handelt es sich aber nicht um Stufenlaufzeit, sondern lediglich um die Berechnungsvorschrift nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 3 Entgeltordnung.

Verena2511

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #10 am: 25.02.2023 22:50 »
Also hier mal ein Auszug aus dem Schreiben der Personalabteilung dazu:

Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht aufgrund unbefristeten Arbeitsvertrag, dadurch Eingruppierung eine EG niedriger zzgl. Zulage ab dem vierten Monat der Übertragung der Tätigkeit. Tätigkeit wurde vom 13.09. bis 31.12.2022 ausgeübt, insofern Zulage ab 01.01.2022 möglich.
Stufenlaufzeit wurde wieder identisch wie in der EG 8 übernommen - Startdatum Stufe
01.05.2019 ABER fiktive Höhergruppierung.


Fiktive Berechnung Stufenlaufzeit in EG 9a TVöD ab Zahlung Zulage
(wenn man davon ausgeht, dass Sie ab 01.01.2022 schon in der EG 9a TVöD höhergruppiert werden könnten, da Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllt. Man berechnet hier fiktiv eine Höhergruppierung von der EG 8 in die EG 9a TVöD. Die Stufenlaufzeit beginnt hier allerdings von Neuem - § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD.



Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Differenz aus der tatsächlichen (niedrigeren)
Entgeltgruppe und der Entgeltgruppe der künftigen Eingruppierung (bei unterstelltem Abschluss des
Lehrgangs).
Im Falle einer Stufenvorrückung während der Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang | ist die persönliche Zulage neu zu berechnen.
Dies gilt sowohl bei einer Stufenvorrückung in der Entgeltgruppe, in welche der/die Beschäftigte eingruppiert ist
->Dies ist bei Ihnen der Fall -zum 01.05.2022 (vorrücken in die Stufe 3 in der EG 8 TVöD)


SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #11 am: 25.02.2023 23:11 »
Es gibt weder eine fiktive Höhergruppierung noch eine fiktive Stufenlaufzeit. Was tatsächlich passiert, steht in der genannten Vorbemerkung.

Verena2511

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Antw:Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
« Antwort #12 am: 25.02.2023 23:12 »
So wird es argumentiert und dadurch verliere ich 1,5 Jahre weil ich nochmal von vorne anfange in Stufe 2.