Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage
Verena2511:
Also hier mal ein Auszug aus dem Schreiben der Personalabteilung dazu:
Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht aufgrund unbefristeten Arbeitsvertrag, dadurch Eingruppierung eine EG niedriger zzgl. Zulage ab dem vierten Monat der Übertragung der Tätigkeit. Tätigkeit wurde vom 13.09. bis 31.12.2022 ausgeübt, insofern Zulage ab 01.01.2022 möglich.
Stufenlaufzeit wurde wieder identisch wie in der EG 8 übernommen - Startdatum Stufe
01.05.2019 ABER fiktive Höhergruppierung.
Fiktive Berechnung Stufenlaufzeit in EG 9a TVöD ab Zahlung Zulage
(wenn man davon ausgeht, dass Sie ab 01.01.2022 schon in der EG 9a TVöD höhergruppiert werden könnten, da Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllt. Man berechnet hier fiktiv eine Höhergruppierung von der EG 8 in die EG 9a TVöD. Die Stufenlaufzeit beginnt hier allerdings von Neuem - § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD.
Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Differenz aus der tatsächlichen (niedrigeren)
Entgeltgruppe und der Entgeltgruppe der künftigen Eingruppierung (bei unterstelltem Abschluss des
Lehrgangs).
Im Falle einer Stufenvorrückung während der Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang | ist die persönliche Zulage neu zu berechnen.
Dies gilt sowohl bei einer Stufenvorrückung in der Entgeltgruppe, in welche der/die Beschäftigte eingruppiert ist
->Dies ist bei Ihnen der Fall -zum 01.05.2022 (vorrücken in die Stufe 3 in der EG 8 TVöD)
SVAbackagain:
Es gibt weder eine fiktive Höhergruppierung noch eine fiktive Stufenlaufzeit. Was tatsächlich passiert, steht in der genannten Vorbemerkung.
Verena2511:
So wird es argumentiert und dadurch verliere ich 1,5 Jahre weil ich nochmal von vorne anfange in Stufe 2.
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