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Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage

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SVAbackagain:
Na was denn nun? Höhergruppierung oder neues Arbeitsverhältnis? Beides geht nicht.

Verena2511:
Ein neues Arbeitsverhältnis ab 01.01.2022 bei dem ich in E8 angefangen hab aber zeitgleich die Zulage auf E9a erhalte und das sehen die als Höhergruppierung und deswegen fängt die Laufzeit in E9a Stufe 2 neu an zu laufen. Ich verstehe es auch nicht, da ich ja schon immer in E9a war. Die einzige Rechtsgrundlage die mir die Personalabteilung nennt ist  § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD.

SVAbackagain:
Und der Arbeitgeber hat mit Ablauf des 31.12.2021 vollständig abgerechnet, Urlaub abgegolten, ein Zeugnis erstellt und was man sonst noch so tut, wenn ein Arbeitsverhältnis endet? Wenn nicht, dann wurde auch kein neues zum 01.01.22 begründet. Und die Befristung endete mit Ablauf des 31.12.21? Wenn nicht, dann wurde auch kein neues zum 01.01.22 begründet.

Du bist nicht in E9a eingruppiert. Somit ergibt sich auch keine Stufenlaufzeit in E9a.

Verena2511:
Natürlich nicht. Aber ja, mein Arbeitsverhältnis ist jetzt entfristet. Es werden jetzt 2 Stufenlaufzeiten berücksichtigt. Einmal in E8 und einmal fiktiv in E9a. Sobald ich den BL1 abgeschlossen habe werde ich dann in E9a Stufe 2 gruppiert und zum 01.01.2024 habe ich 2 Jahre voll und kommen in E9a Stufe 3.

SVAbackagain:
Nein, in der E9a fällt keine Stufenlaufzeit an, da Du nicht in der E9a bist. Zutreffend ist, dass sich die Zulage in Abhängigkeit zum Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig zustand, erhöht. Dabei handelt es sich aber nicht um Stufenlaufzeit, sondern lediglich um die Berechnungsvorschrift nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 3 Entgeltordnung.

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