Autor Thema: Minus-Eins-Regelung?  (Read 2265 times)

neodeo2

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Minus-Eins-Regelung?
« am: 27.02.2023 06:37 »
Hallo zusammen,

es gibt ja die Minus-Eins-Regelung, die ungefähr sowas besagt wie: bei Nichterfüllung erfolgt die Eingruppierung
in die nächst niedrigere Entgeltgruppe, es sei denn, es handelt sich um Beschäftigte, die das Tätigkeitsmerkmal
„sonstige Beschäftige mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen“ erfüllen.

Frage:
Würde der AG mir eine EG11 Tätigkeit übertragen, bei der ich jedoch einen geforderten Bachelor Abschluss nicht habe, würde ich ja in der EG10 landen. Aber Aufgrund von 3 Jahren praktische Erfahrung, könnte ich doch noch in die e11 kommen?

Oder gilt das nur für die EG12?

Oder gibt es sonst einen Weg, einem die EG11 Tätigkeiten zu übertragen aber die EG11 "für 3 Jahre zu sperren".

ich habe sonst leider nichts zu dieser Minus-Eins-Regelung gefunden, kennt ihr den dazugehörigen Paragraphen?

Danke im Voraus :-)

SVAbackagain

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Antw:Minus-Eins-Regelung?
« Antwort #1 am: 27.02.2023 06:51 »
Sofern es sich um ein im entsprechenden Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II der Entgeltordnung geforderten Abschluss geht, erfolgt die Eingruppierung bei Nichterfüllung der Voraussetzung in der Person zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe, Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 Entgeltordnung. Ob der Arbeitgeber einen Abschluss fordert, ist hingegen für die Eingruppierung irrelevant.

Mir erschließt sich nicht, welche Rolle 3 Jahre praktische Erfahrung dabei eine Rolle spielen sollte.

Die Entgeltordnung regelt die Eingruppierung, nicht die Übertragung von Tätigkeiten. Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden.

MoinMoin

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Antw:Minus-Eins-Regelung?
« Antwort #2 am: 27.02.2023 10:19 »
Hallo zusammen,

es gibt ja die Minus-Eins-Regelung, die ungefähr sowas besagt wie: bei Nichterfüllung erfolgt die Eingruppierung
in die nächst niedrigere Entgeltgruppe, es sei denn, es handelt sich um Beschäftigte, die das Tätigkeitsmerkmal
„sonstige Beschäftige mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen“ erfüllen.

Frage:
Würde der AG mir eine EG11 Tätigkeit übertragen, bei der ich jedoch einen geforderten Bachelor Abschluss nicht habe, würde ich ja in der EG10 landen. Aber Aufgrund von 3 Jahren praktische Erfahrung, könnte ich doch noch in die e11 kommen?

Oder gilt das nur für die EG12?

Oder gibt es sonst einen Weg, einem die EG11 Tätigkeiten zu übertragen aber die EG11 "für 3 Jahre zu sperren".
Wo bist du denn eingruppiert. Wo wäre ein Bachelor den Voraussetzung für die Eg11?

Wenn es Tätigkeiten nach Abschnitt 11 in Teil II sind (IT), dann gibt es die Bachelor Hürde nicht und nur für die EG12 3 Jahre praktische Erfahrung.

Dann könntest du getrost dir die Eg11 Tätigkeiten übertragen lassen und auch diese Entgelt einfordern (zur Not per Klage)

neodeo2

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Antw:Minus-Eins-Regelung?
« Antwort #3 am: 27.02.2023 12:08 »
ich bin zur Zeit in eG10 eingruppiert und bin damit auch eigt "zufrieden", im Moment zumindest.

Das Problem ist, meine jetzige Stelle war nie für einen Tarifbeschäftigten bewertet. Es ist eine Beamtenstelle bis A12. Jetzt soll die Stelle bewertet werden. Da ich aber noch in der "Anlernphase" bin, bin ich wie gesagt mit e10 eigt zufrieden.

Ich befürchte, wenn meine Stelle jetzt "nur mit e10" bewertet wird und ich später viel mehr Aufgaben übernehme (da 40% des Teams pensioniert wird), dass die Personaler sich quer stellen und eben keine E11 mehr daraus machen, wegen ist so.

Daher dachte ich, ob man die Stelle nicht als e11 bewerten kann und mich für 3-5 Jahre "sperren" kann, z.B. wegen fehlendem Bachelor. in 3-4 Jahren sind die Leute pensioniert und ich wäre nicht mehr in der Anlernphase.


SVAbackagain

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Antw:Minus-Eins-Regelung?
« Antwort #4 am: 27.02.2023 12:15 »
Du bist doch dann in einer komfortablen Position. Entweder der Arbeitgeber möchte die Arbeit erledigt haben, dann bist Du entsprechend eingruppiert, oder er möchte das nicht, dann bleibt sie liegen.

neodeo2

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Antw:Minus-Eins-Regelung?
« Antwort #5 am: 27.02.2023 12:23 »
ich war oft in solch einer Situation (daher habe ich auch Angst, dass Personaler in 3-5 Jahren sagen, ne wegen ist so nicht) und bin dann auch gegangen. Sich woanders beworben, Zusage erhalten mit dem Hintergedanken: Pistole auf die Brust zu setzten und zu sagen, entweder mehr Geld oder ich gehe. Nur dann bemerkt, ok ist doch besseres Angebot und gewechselt.

Aber das kann ja nicht IMMER die Lösung sein. Daher versuche ich JETZT alles in die Wege zu leiten, damit in 3-5 Jahren ich nicht wieder mich woanders bewerben muss...

Daher dieser Thread, ob es eine Möglichkeit gibt.

KakPuh

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Antw:Minus-Eins-Regelung?
« Antwort #6 am: 27.02.2023 17:45 »
Es müsste ja so sein:
Du hast jetzt Tätigkeiten übertragen bekommen, die zu einer E10 führen. Bekommst E10, alles gut.
In 3-5 Jahren werden dir Tätigkeiten übertragen, die zu einer E11 führen (Höhergruppierung, schriftlich geben lassen!, gucken, wann es mit den Stufenlaufzeiten passt!...). Bekommst E11 alles gut.

Oder du hast jetzt Tätigkeiten, die zu einer E11 führen, erfüllst aber die Voraussetzung nicht, weil Teil I oder II der Entgeltordnung einen bestimmten Abschluss fordert, dann bekommst du E10. Daran ändert sich aber dann auch in 3-5 Jahren nichts, außer du machst einen Bachelor nebenbei.

Was nicht sein dürfte:
Du hast jetzt Tätigkeiten übertragen bekommen, die zu E11 führen und der Abschluss ist in der Anlage zur Entgeltordnung NICHT gefordert, dein AG hat aber "Wünsch dir was" gespielt und behauptet, du bekommst erst in 3 Jahren, wenn du dich "bewährt" hast (aka Anlernphase), die E11 bzw. das entsprechende Entgelt. Dann stünde es dir bereits seit Einstellung zu und ich würde da nicht kuschen und sagen, du wärst zufrieden, sondern schleunigst wenigstens die letzten 6 Monate nachfordern. 

neodeo2

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Antw:Minus-Eins-Regelung?
« Antwort #7 am: 28.02.2023 07:22 »
Es müsste ja so sein:
Du hast jetzt Tätigkeiten übertragen bekommen, die zu einer E10 führen. Bekommst E10, alles gut.
In 3-5 Jahren werden dir Tätigkeiten übertragen, die zu einer E11 führen (Höhergruppierung, schriftlich geben lassen!, gucken, wann es mit den Stufenlaufzeiten passt!...). Bekommst E11 alles gut.

Oder du hast jetzt Tätigkeiten, die zu einer E11 führen, erfüllst aber die Voraussetzung nicht, weil Teil I oder II der Entgeltordnung einen bestimmten Abschluss fordert, dann bekommst du E10. Daran ändert sich aber dann auch in 3-5 Jahren nichts, außer du machst einen Bachelor nebenbei.

Was nicht sein dürfte:
Du hast jetzt Tätigkeiten übertragen bekommen, die zu E11 führen und der Abschluss ist in der Anlage zur Entgeltordnung NICHT gefordert, dein AG hat aber "Wünsch dir was" gespielt und behauptet, du bekommst erst in 3 Jahren, wenn du dich "bewährt" hast (aka Anlernphase), die E11 bzw. das entsprechende Entgelt. Dann stünde es dir bereits seit Einstellung zu und ich würde da nicht kuschen und sagen, du wärst zufrieden, sondern schleunigst wenigstens die letzten 6 Monate nachfordern.

Danke für die ausführliche Antwort :-)