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Minus-Eins-Regelung?

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neodeo2:
Hallo zusammen,

es gibt ja die Minus-Eins-Regelung, die ungefähr sowas besagt wie: bei Nichterfüllung erfolgt die Eingruppierung
in die nächst niedrigere Entgeltgruppe, es sei denn, es handelt sich um Beschäftigte, die das Tätigkeitsmerkmal
„sonstige Beschäftige mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen“ erfüllen.

Frage:
Würde der AG mir eine EG11 Tätigkeit übertragen, bei der ich jedoch einen geforderten Bachelor Abschluss nicht habe, würde ich ja in der EG10 landen. Aber Aufgrund von 3 Jahren praktische Erfahrung, könnte ich doch noch in die e11 kommen?

Oder gilt das nur für die EG12?

Oder gibt es sonst einen Weg, einem die EG11 Tätigkeiten zu übertragen aber die EG11 "für 3 Jahre zu sperren".

ich habe sonst leider nichts zu dieser Minus-Eins-Regelung gefunden, kennt ihr den dazugehörigen Paragraphen?

Danke im Voraus :-)

SVAbackagain:
Sofern es sich um ein im entsprechenden Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II der Entgeltordnung geforderten Abschluss geht, erfolgt die Eingruppierung bei Nichterfüllung der Voraussetzung in der Person zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe, Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 Entgeltordnung. Ob der Arbeitgeber einen Abschluss fordert, ist hingegen für die Eingruppierung irrelevant.

Mir erschließt sich nicht, welche Rolle 3 Jahre praktische Erfahrung dabei eine Rolle spielen sollte.

Die Entgeltordnung regelt die Eingruppierung, nicht die Übertragung von Tätigkeiten. Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: neodeo2 am 27.02.2023 06:37 ---Hallo zusammen,

es gibt ja die Minus-Eins-Regelung, die ungefähr sowas besagt wie: bei Nichterfüllung erfolgt die Eingruppierung
in die nächst niedrigere Entgeltgruppe, es sei denn, es handelt sich um Beschäftigte, die das Tätigkeitsmerkmal
„sonstige Beschäftige mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen“ erfüllen.

Frage:
Würde der AG mir eine EG11 Tätigkeit übertragen, bei der ich jedoch einen geforderten Bachelor Abschluss nicht habe, würde ich ja in der EG10 landen. Aber Aufgrund von 3 Jahren praktische Erfahrung, könnte ich doch noch in die e11 kommen?

Oder gilt das nur für die EG12?

Oder gibt es sonst einen Weg, einem die EG11 Tätigkeiten zu übertragen aber die EG11 "für 3 Jahre zu sperren".

--- End quote ---
Wo bist du denn eingruppiert. Wo wäre ein Bachelor den Voraussetzung für die Eg11?

Wenn es Tätigkeiten nach Abschnitt 11 in Teil II sind (IT), dann gibt es die Bachelor Hürde nicht und nur für die EG12 3 Jahre praktische Erfahrung.

Dann könntest du getrost dir die Eg11 Tätigkeiten übertragen lassen und auch diese Entgelt einfordern (zur Not per Klage)

neodeo2:
ich bin zur Zeit in eG10 eingruppiert und bin damit auch eigt "zufrieden", im Moment zumindest.

Das Problem ist, meine jetzige Stelle war nie für einen Tarifbeschäftigten bewertet. Es ist eine Beamtenstelle bis A12. Jetzt soll die Stelle bewertet werden. Da ich aber noch in der "Anlernphase" bin, bin ich wie gesagt mit e10 eigt zufrieden.

Ich befürchte, wenn meine Stelle jetzt "nur mit e10" bewertet wird und ich später viel mehr Aufgaben übernehme (da 40% des Teams pensioniert wird), dass die Personaler sich quer stellen und eben keine E11 mehr daraus machen, wegen ist so.

Daher dachte ich, ob man die Stelle nicht als e11 bewerten kann und mich für 3-5 Jahre "sperren" kann, z.B. wegen fehlendem Bachelor. in 3-4 Jahren sind die Leute pensioniert und ich wäre nicht mehr in der Anlernphase.

SVAbackagain:
Du bist doch dann in einer komfortablen Position. Entweder der Arbeitgeber möchte die Arbeit erledigt haben, dann bist Du entsprechend eingruppiert, oder er möchte das nicht, dann bleibt sie liegen.

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