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Minus-Eins-Regelung?

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neodeo2:
ich war oft in solch einer Situation (daher habe ich auch Angst, dass Personaler in 3-5 Jahren sagen, ne wegen ist so nicht) und bin dann auch gegangen. Sich woanders beworben, Zusage erhalten mit dem Hintergedanken: Pistole auf die Brust zu setzten und zu sagen, entweder mehr Geld oder ich gehe. Nur dann bemerkt, ok ist doch besseres Angebot und gewechselt.

Aber das kann ja nicht IMMER die Lösung sein. Daher versuche ich JETZT alles in die Wege zu leiten, damit in 3-5 Jahren ich nicht wieder mich woanders bewerben muss...

Daher dieser Thread, ob es eine Möglichkeit gibt.

KakPuh:
Es müsste ja so sein:
Du hast jetzt Tätigkeiten übertragen bekommen, die zu einer E10 führen. Bekommst E10, alles gut.
In 3-5 Jahren werden dir Tätigkeiten übertragen, die zu einer E11 führen (Höhergruppierung, schriftlich geben lassen!, gucken, wann es mit den Stufenlaufzeiten passt!...). Bekommst E11 alles gut.

Oder du hast jetzt Tätigkeiten, die zu einer E11 führen, erfüllst aber die Voraussetzung nicht, weil Teil I oder II der Entgeltordnung einen bestimmten Abschluss fordert, dann bekommst du E10. Daran ändert sich aber dann auch in 3-5 Jahren nichts, außer du machst einen Bachelor nebenbei.

Was nicht sein dürfte:
Du hast jetzt Tätigkeiten übertragen bekommen, die zu E11 führen und der Abschluss ist in der Anlage zur Entgeltordnung NICHT gefordert, dein AG hat aber "Wünsch dir was" gespielt und behauptet, du bekommst erst in 3 Jahren, wenn du dich "bewährt" hast (aka Anlernphase), die E11 bzw. das entsprechende Entgelt. Dann stünde es dir bereits seit Einstellung zu und ich würde da nicht kuschen und sagen, du wärst zufrieden, sondern schleunigst wenigstens die letzten 6 Monate nachfordern. 

neodeo2:

--- Zitat von: KakPuh am 27.02.2023 17:45 ---Es müsste ja so sein:
Du hast jetzt Tätigkeiten übertragen bekommen, die zu einer E10 führen. Bekommst E10, alles gut.
In 3-5 Jahren werden dir Tätigkeiten übertragen, die zu einer E11 führen (Höhergruppierung, schriftlich geben lassen!, gucken, wann es mit den Stufenlaufzeiten passt!...). Bekommst E11 alles gut.

Oder du hast jetzt Tätigkeiten, die zu einer E11 führen, erfüllst aber die Voraussetzung nicht, weil Teil I oder II der Entgeltordnung einen bestimmten Abschluss fordert, dann bekommst du E10. Daran ändert sich aber dann auch in 3-5 Jahren nichts, außer du machst einen Bachelor nebenbei.

Was nicht sein dürfte:
Du hast jetzt Tätigkeiten übertragen bekommen, die zu E11 führen und der Abschluss ist in der Anlage zur Entgeltordnung NICHT gefordert, dein AG hat aber "Wünsch dir was" gespielt und behauptet, du bekommst erst in 3 Jahren, wenn du dich "bewährt" hast (aka Anlernphase), die E11 bzw. das entsprechende Entgelt. Dann stünde es dir bereits seit Einstellung zu und ich würde da nicht kuschen und sagen, du wärst zufrieden, sondern schleunigst wenigstens die letzten 6 Monate nachfordern.

--- End quote ---

Danke für die ausführliche Antwort :-)

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