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Aufruf Warnstreik und HomeOffice

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MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 10.03.2023 15:30 ---@MoinMoin
Deine letzter Text beinhaltet schon wieder an mehreren Stellen Aussagen, die man herausgreifen könnte und die dann schlichtweg falsch wären.

--- End quote ---
Natürlich kann man logische aufeinander aufbauende Sätze zusammenhangslos verwürfeln.
Interessehalber: Welcher Satz von mir wäre den schlichtweg falsch, wenn man ihn herausgreift?

Denn auch der Satz "Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will." den du möglicherweise falsch gedeutet hast, ist auch wenn er alleine steht, korrekt.
Sofern man sich weiß, dass streiken nur möglich ist, wenn die betroffene Gewerkschaft zu einem Streik aufgerufen hat, was vielen nicht klar ist, daher hatte ich ja auch einen Satz dem vorangestellt.

brian:
Gerade eben kam eine e-mail von unserem Personalrat bezüglich des Streiks. Da wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß NICHT ausgestempelt werden darf. Wer ausstempelt ist in der Freizeit. Diejenigen, die bei uns streiken, stempeln sich ein bzw. tragen sich ein mit dem Zusatz "Streik". DAs, was in den Arbeitskampfhinweisen steht ist Humbug.

tina92:
Wie erfährt denn der Arbeitgeber, wer im Streik ist und wer unentschuldigt fehlt?

flip:

--- Zitat von: tina92 am 15.03.2023 16:29 ---Wie erfährt denn der Arbeitgeber, wer im Streik ist und wer unentschuldigt fehlt?

--- End quote ---
Das zu ermitteln ist Aufgabe des AG und nicht des AN.

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