Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Krankmeldung mit oder ohne AU?
SVAbackagain:
Nur dann, wenn es darum ginge, ob der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert wäre. Darum geht es in § 5 EntgFG aber eben gerade nicht.
was_guckst_du:
...der Gesetzgeber hat Kalendertage wählen müssen, da es ja durchaus AN geben soll, die auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten...
...letztendlich entscheidet der AN mit MO-FR Arbeitswoche selbst, ob er am WE arbeitsunfähig erkrankt ist oder ob diese Art der Erkrankung erst am Montag vorliegt...
...ich kenne jedenfalls in meiner Praxis keinen Fall, wo sich ein AN bereits am WE arbeitsunfähig krank gemeldet hat...zumal diese unverzügliche Meldung ja sowieso erst am Montag erfolgen kann, da der AG am WE ja selbst nicht erreichbar ist...
SVAbackagain:
Wenn Menschen an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, sind es für diese doch Arbeitstage. Mithin trägt Dein Vortrag, der Gesetzgeber hätte deshalb auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage abstellen müssen, nicht.
was_guckst_du:
...und wenn auf drei "Arbeitstage" 2 freie Tage kommen und dann wieder ein Arbeitstag, kommt man mit der länger als 3 Tage-Regel nur weiter, wenn im Gesetz ausschließlich Kalendertage stehen..
SVAbackagain:
Nein, man würde schlicht etwas auf Basis von Arbeits- anstatt von Kalendertagen regeln. Beides führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Warum hätte der Gesetzgeber auf Kalendertage abstellen müssen?
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