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Krankmeldung mit oder ohne AU?

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SVAbackagain:
Nein, es sei denn, Du seist alle Autofahrer. Aktuell wissen wir nur, dass Du moralisch degeneriert bist.

was_guckst_du:
...na, dann bin ich ja beruhigt :D

brian:

--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 13:27 ---Und die Norm, die FGL anführte, regelt die Vorlage der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Es kommt also darauf an, ob der Fragesteller am Wochenende arbeitsunfähig erkrankt war oder nicht. Und dazu hat er sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht erklärt.

--- End quote ---

WEil es irrelevant ist, da er am Wochenende nicht arbeiten muß.

SVAbackagain:
Es ist nicht irrelevant. Die Norm stellt ausdrücklich auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage ab.

Opa:
Das kann man auch anders sehen, da der Arbeitnehmer, der an einem arbeitsfreien Tag erkrankt, nicht durch Krankheit an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert wird (§ 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG).

Somit kann durchaus die Rechtsauffassung vertreten werden, dass der Beginn der Entgeltfortzahlung und somit der Beginn der Frist zur Vorlage einer Bescheinigung frühestens dann eintreten kann, wenn Krankheit und Pflicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung zusammentreffen. Im vorliegenden Fall also am Montag.

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