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Krankmeldung mit oder ohne AU?
was_guckst_du:
..das will er nicht...aber das kannst du als Forenneuling nicht wissen...
SVAbackagain:
--- Zitat von: Maikel am 28.02.2023 08:05 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 28.02.2023 08:03 ---Da die Frage ist, ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst, wäre zunächst diese zu beantworten.
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So sehr ich es schätze dass Sie antworten, könnten Sie es bitte so erklären dass ich es auch verstehe
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Du hast doch höchstselbst eingeräumt, dass die Frage sei, ob Du arbeitsunfähig erkrankt warst. Diese Frage musst Du zunächst beantworten. Du bist auch der einzige, der das einschätzen kann. Also?
was_guckst_du:
Tipp:
du bist zwar bereits am WE erkrankt, eine Arbeitsunfähigkeit erfolgte nach deiner Einschätzung jedoch erst am Montag. Dann gehst du Mittwoch wieder arbeiten und im Regelfall (es sei denn, in deinem Betrieb verlangt der AG bereits ab dem ersten Tag eine AU) ohne AU.
Flying:
Was du am Wochenende tust, geht den AG in der Regel nichts an.
Also warste Mo-Mi krank und gehst Do ohne AU wieder zur Arbeit - sofern in euren Dienstvereinbarungen keine andere Regelung getroffen worden ist.
FGL:
--- Zitat von: Maikel am 28.02.2023 07:58 ---Zählen Sa und So auch schon zu den 3 Tagen?
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Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 EngFG sind Kalendertage maßgeblich, nicht Arbeitstage o.Ä. Samstag und Sonntag zählen also auch zu den drei Tagen, wenn Du an diesen ebenfalls arbeitsunfähig erkrankt warst.
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