Autor Thema: Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?  (Read 23013 times)

BAT

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #195 am: 29.04.2023 10:46 »
Warum macht man sich Gedanken über Steuermodelle, wenn der Staat im Geld schwimmt?


Max

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #196 am: 29.04.2023 11:59 »
Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)

Natürlich differenzieren, das habe ich nicht bestritten. Und es geht nicht darum Geld aus dem Unternehmen zu ziehen, sondern den Unternehmern, also der Privatperson, das Geld zu entziehen, was er sich aus dem Unternehmen zieht.

Widersprichst du dir hier in der ganzen Diskussion nicht irgendwie?
Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern,  wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
Egal ob es sich um Unternehmensgewinne, Verkauf, Entnahmen, oder Mieteinnahmen handelt,  werden diese doch jetzt schon unabhängig einer Erbschaftssteuer besteuert.
Dir muss es also im Prinzip um eine Substanzbesteuerung gehen, egal ob nun in einem Rutsch oder gestundet.
Bei deiner Erbschaftssteuer in Höhe der Einkommensteuer sprechen wir über einen Abschlag von 42% (+ Soli?)?
Im Prinzip bleibt hier doch nur der (Teil)verkauf.
Wer unter solchen Konditionen noch ein Unternehmen in Deutschland betreibt oder ein Mietshaus baut,  dem ist auch nicht mehr zu helfen.
Warum macht man sich Gedanken über Steuermodelle, wenn der Staat im Geld schwimmt?

Den Leuten die so was fordern geht es doch gar nicht um den Staatshaushalt, sondern es ist eine reine Neiddebatte.


Opa

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« Antwort #197 am: 29.04.2023 12:32 »
Das ist mit bei den Beiträgen von MoinMoin schon sehr häufig aufgefallen. Er formuliert undurchdachte Thesen und Forderungen, erhält fundierten Gegenwind und verstrickt sich dann in widersprüchlichen Argumentationen und erfundenen Anekdoten, nur um recht zu behalten.

Faunus

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« Antwort #198 am: 29.04.2023 13:45 »
@Opa

Ich ertappe mich auch hin und wieder dabei, dass meine Meinung eine Art Schlingerkurs hinlegt, da jede Überlegung/Lösung so vielen Einflussfaktoren unterliegt, dass man einen nicht unbeträchtlichen Teil übersieht und der stete Wandel trägt auch seinen Teil bei.

Ich denke es wäre sogar normal, dass eine Meinung durch neue Informationen/Einsichten eine Änderung erfährt. Das würde ich niemanden zum Vorwurf machen, aber gegenüberstellen und wertfrei nachfragen ist Bestandteil einer Diskussion.
Nur sind viele Menschen damit inzwischen überfordert, so dass z.B. Impfgegner und -Befürworter sich schon fast an die Gurgel gegangen sind. Impfen hat dann je nach Fraktionszugehörigkeit nur Vorteile oder nur Nachteile. Alles andere wird ausgeblendet, weil die daraus entstehende Komplexizität überfordert.

Bei Steuern dürfte es ähnlich liegen.
Da geht es mir so, dass ich ganz bestimmt Eltern, die sich ein Häuschen zusammengespart haben, um es dann voller Stolz an Kinder oder Enkel zu vererben sicher nicht ans Eingemachte gehen will. Und nein, ich erbe /habe kein Haus geerbt und werde keines vererben.

Erben eines Unternehmens sind in den seltensten Fällen "Macher", wie deren Firmengründer und letztlich sind viele Erben von Firmen am Ende vor allem Aktienbesitzer und nicht mehr Firmenbesitzer - nur das Sie letztlich nichts für das Vermögen getan haben, außer veräußert - an wen auch immer und auf der Strecke gebliebene MA werden vom Staat aufgefangen.
Persönlich bin ich als Bürger diese Landes sehr daran interessiert, dass sich Unternehmen in Europa/Welt bestmöglichst entwicklen können und damit die MA nicht vom Staat aufgefangen werden müssen. Die Interessen der Erben sind mir egal.

Wenn wir nicht bereit sind Dinge neu zu betrachten, zu denken, ....egal, ich habe keine Kinder und muss mir um deren Zukunft keine Gedanken machen.

Faunus

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« Antwort #199 am: 29.04.2023 14:09 »
Wem gehört ein Unternehmen nach dem Ableben seines Gründers?
Wem gehörte das Land nach dem Ableben des Fürsten?

Haben die beiden Fragen etwas gemeinsam? K.A.

Und bevor es zum Missverständnis kommt: der Kommunismus ist gescheitert.
Ich denke aber auch, dass der Kapitalismus scheitern wird.
Die Frage, die sich mir dabei stellt: durch eine Katastrophe oder durch Umdenken.?

MoinMoin

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« Antwort #200 am: 29.04.2023 14:27 »
Zitat
Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern,  wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.

Das ist mit bei den Beiträgen von MoinMoin schon sehr häufig aufgefallen. Er formuliert undurchdachte Thesen und Forderungen, erhält fundierten Gegenwind und verstrickt sich dann in widersprüchlichen Argumentationen und erfundenen Anekdoten, nur um recht zu behalten.
Ich möchte mich ja weiterbilden und vernünftige Argumente hören die mich überzeugen.
Wenn ich irgendwo widersprüchlich bin, dann unter umständen das sich in einem Diskurs meine Meinung ändert.
Oder Konzepte erst kennenlerne / entwickle.

Wenn man es aber als "ist halt gut so wie die Erbschaftssteuer unterschiedlich die Erbmasse versteuert" ansieht, dann ist auch gut.
Aber es als alternativlos hinzustellen, ist halt nicht sehr schön und eher der Lobbyarbeit geschuldet.
Oder man ist zu phantasielos mal andere Wege zu denken.

Also warum sollte das geerbte (geschenkte) Haus nicht wie normales Einkommen voll (nach Abzug der üppigen Freibeträge) versteuert werden?
Die aktuellen Freibeträge sind doch ausreichend.
und wer jetzt sagt, die armen Erben müssen das Haus verkaufen, damit die Steuer bezahlt werden kann, der lügt oder ist ahnungslos (so wie Söder seinerzeit)
Denn: Sorry wer ein Millionen Objekt einfach mal so erbt ohne was dafür getan zu haben, der darf dafür auch gerne ein paar 100T€ Steuern zahlen. Er hat das Geld ja (oder kann das Haus beleihen).

Und daher verstehe ich die Argumentation immer noch nicht, warum diese Menschen gegenüber die, die einfach mal nur ein dickes Geldkonto geerbt haben bevorzugt werden sollen?
Das finde ich widersprüchlich und ungerecht.
und das hat (@Max) nichts mit Neiddebatte zu tun, sondern mit Gerechtigkeitsempfinden.

Neid ist da mir fern, denn ich persönlich bin auf der Sonnenseite, der Mietshäuser vererben wird, die ich mir selber erwirtschaftet habe, da null geerbt.

Und warum nicht mit Warmen Händen das Mietshaus weiterreichen? Unlogisch und widersprüchlich ist da doch nur dein Satz: "unter solchen Konditionen noch ein Unternehmen in Deutschland betreibt oder ein Mietshaus baut,  dem ist auch nicht mehr zu helfen."
Welche Konditionen: Das der Erbe steuern bezahlen muss?
oder auf das Mietshaus (genauso wie die Eltern) ein Darlehen nehmen muss, damit er es "Kaufen" kann?
Sind ja trotzdem als Einzelkind 400T€ + versteuerter Erbteil mehr in der Tasche, mein Mitleid hat der Erbe da nicht.
und gleiches gilt für die Unternehmen:
So gibt es durchaus Konzepte, die eine Steuerfreiheit gewähren, wenn das Unternehmen X Jahre weiterbetrieben wird und nicht veräußert wird.

Aber die Angst, dass dann die Investoren weglaufen wird ja geschickt hochgehalten, ohne Nachweise dafür zu haben.
Und es ist schon merkwürdig, dass hier eine fehlerhafte Steuer von euch verteidigt wird, die vom BVerG schon als GG widrig angemahnt wurde.

Prüfer SH

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« Antwort #201 am: 29.04.2023 15:47 »
Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.
Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)
Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht.

Damit Vater Staat verdient, müssen erst mal die Freibeträge überschritten werden. Wenn es dann noch mehrere Erben gibt, wird das häufig frei bleiben.
Ich schrieb von Grunderwerbsteuer bei Verkauf und anderen Steuern, für die es keinerlei Freibeträge gibt. Weshalb löscht du diesen entscheidenden Teil aus deinem Quote, um dann ein in dem Zusammenhang irrelevantes Argument anzuführen?

Weil du deinen Text als direkte Antwort zur Erbschaftssteuer geschrieben hattest und weil das mit dem selbst wohnen auch für Erbfolge gilt. Und dann dachte ich, wird als Konsequenz verkauft, wodurch die Käufer dann logischerweise wieder Grunderwerbsteuer  zahlen müssen.

Tut mir leid, deinen Text falsch gedeutet zu haben, Opa!

Prüfer SH

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« Antwort #202 am: 29.04.2023 15:59 »

Zitat
Und warum nicht mit Warmen Händen das Mietshaus weiterreichen?

Genau, da kann man ja schon zu Lebzeiten die Freibeträge im Rhythmus von 10 Jahren ausnutzen im Wege einer Schenkung, für welche die selben Freibeträge und Vorschriften Anwendung finden.

FGL

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« Antwort #203 am: 29.04.2023 16:48 »
Und? Es ist also besser, das dort die Besagten 10 Mio "unversteuert" den Vermögenden überlassen werden und sie dann die Bude verkaufen und für Lau einstreichen?
Ja.
Also ist das BVerG auf dem Holzweg?
und du bist gegen Steuergerechtigkeit?
Ich bin für Steuergerechtigkeit. Und um diese herzustellen, müssen zahlreiche Steuern abgeschafft und die übrigen drastisch gesenkt werden.

BAT

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« Antwort #204 am: 29.04.2023 16:58 »

Ich bin für Steuergerechtigkeit. Und um diese herzustellen, müssen zahlreiche Steuern abgeschafft und die übrigen drastisch gesenkt werden.

Ist schon mal eine Steuer abgeschafft worden? Also außer Essigsäuresteuer, Salzsteuer? Soli zählt nicht, den zahle ich teils immer noch.

Prüfer SH

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« Antwort #205 am: 29.04.2023 17:06 »

Ich bin für Steuergerechtigkeit. Und um diese herzustellen, müssen zahlreiche Steuern abgeschafft und die übrigen drastisch gesenkt werden.

Ist schon mal eine Steuer abgeschafft worden? Also außer Essigsäuresteuer, Salzsteuer? Soli zählt nicht, den zahle ich teils immer noch.

Vermögenssteuer.

BAT

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« Antwort #206 am: 29.04.2023 17:09 »

Vermögenssteuer.

Das musste die Politik ja. Nee, proaktiv von der Politik?

Max

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« Antwort #207 am: 29.04.2023 18:44 »
Zitat
Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern,  wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.
Ok.
Kannst du das mal an einem Beispiel erläutern wie man sich das vorstellen muss?
Opa vererbt eine Gartenbaufirma im Wert von 10 Millionen an den Sohn.
Dem werden nun ca. 45% Erbschaftssteuer auferlegt. Als angestellter Geschäftsführer zahlt er sich ein Gehalt von 200.000 Euro aus, jedoch keine Gewinnausschüttung.
Würde das Gehalt neben der Ekst noch mit der Erbschaftssteuer belegt oder erstmal nur mit den Zinsen für die Steuerschuld und man lässt ihm die paar übrigen Euro zum Leben?
Nun gibt er die Firma an seine Tochter weiter. Muss dann Papas Steuerschuld getilgt werden, oder wird die einfach weitergetragen und sie zahlt Zinsen auf 7 Millionen Steuerschulden? Dann reichen aber 200k Geschäftsführergehalt auch nicht mehr.

Prüfer SH

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« Antwort #208 am: 29.04.2023 18:48 »
Zitat
Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern,  wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.
Ok.
Kannst du das mal an einem Beispiel erläutern wie man sich das vorstellen muss?
Opa vererbt eine Gartenbaufirma im Wert von 10 Millionen an den Sohn.
Dem werden nun ca. 45% Erbschaftssteuer auferlegt. Als angestellter Geschäftsführer zahlt er sich ein Gehalt von 200.000 Euro aus, jedoch keine Gewinnausschüttung.
Würde das Gehalt neben der Ekst noch mit der Erbschaftssteuer belegt oder erstmal nur mit den Zinsen für die Steuerschuld und man lässt ihm die paar übrigen Euro zum Leben?
Nun gibt er die Firma an seine Tochter weiter. Muss dann Papas Steuerschuld getilgt werden, oder wird die einfach weitergetragen und sie zahlt Zinsen auf 7 Millionen Steuerschulden? Dann reichen aber 200k Geschäftsführergehalt auch nicht mehr.

Betriebsvermögen wird völlig anders besteuert mit erheblichen Unterschieden zugunsten des Erben.

Max

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« Antwort #209 am: 30.04.2023 02:27 »
Prüfer SH, genau das möchte doch MoinMoin nicht mehr,  sondern eine "gerechte" Besteuerung mit dem Ekst-Tarif ohne Ausnahmen.