@Opa
Also als alleinerziehende/r Arbeitnehmer/in mit zwei Kindern ein Nettoeinkommen von 3174 € - oder?
Da könnten noch 3240 EUR Steuern durch diverse Geltenmachungen beim Steuerjahresausgleich auch noch dazukommen.
Kanst Du bitte jetzt noch das Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 (kein Kindergeld, kein Kindergeldzuschlag, abzügl. Unterhaltsgeld vom Partner) ohne Wohngeld bei der vorgegebenen Miete gegenrechnen?
+8/-27
Falsch @Bob Kelso
Ein/e vollzeitarbeitende/r Alleinerziehende/r hat mit allem ca. 41300 EUR/Jahr Einkommen.
Ein/e bürgergeldempfangende/r Alleinerziehende/r hat mit allem ca. 28700 EUR/Jahr Einkommen. (Enthalten Regelbetrag Alleinerziehend, Kind 7, Kind 5 sowie Miete, Heizkosten, GEZ, Telefon)
Oder habe ich da immer noch Wissenslücken/Rechenfehler/etc. drin? Die Unwägbarkeit der Miete... sei's drum. Für mich ist das schon ein ordentlicher Unterschied. Ob es Sinn macht zwei Kinder in erzieherischgelernte Hände 5 Tage die Woche zu geben...
Mir ging es um den Inhalt dieser Aussage, den ich so nicht glauben wollte. Da ich diesen nun nicht ad hoc wiederlegen konnte habe ich ein wenig von den Fähigkeiten der anderen profitiert. Danke @opa ;-)
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Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht! Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten. Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
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