Autor Thema: Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?  (Read 77087 times)

Opa

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #90 am: 06.04.2023 13:37 »
Nach Eingabe der in diesem Thread vorliegenden Angaben hätte die Frau Anspruch auf 392 Euro Wohngeld, 180,72 Euro Kinderzuschlag, 500 Euro Kindergeld und ein Monatsnetto von 2.002 Euro, insgesamt also 3.074,72 Euro im Monat.
Das liegt doch einiges über dem, was Faunus berechnet hat (wobei er den Mehrbedarf für Alleinerziehende gem. SGB II vergessen hat).
Dafür ist aber das Monatsnetto auch nicht richtig, denn der Rechner hier schmeißt 2.102 Euro aus und nicht 2.002, wenn man den Jahresbetrag durch 12 teilt. Und die Frau wird ja wohl keine 100 Euro Kirchensteuer zahlen.

Faunus

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« Antwort #91 am: 06.04.2023 14:36 »
@Opa

Also als alleinerziehende/r Arbeitnehmer/in mit zwei Kindern ein Nettoeinkommen von 3174 € - oder?
Da könnten noch 3240 EUR Steuern durch diverse Geltenmachungen beim Steuerjahresausgleich auch noch  dazukommen.

Kanst Du bitte jetzt noch das Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 (kein Kindergeld, kein Kindergeldzuschlag, abzügl. Unterhaltsgeld vom Partner) ohne Wohngeld bei der vorgegebenen Miete gegenrechnen?


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« Last Edit: 06.04.2023 14:44 von Faunus »

Faunus

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« Antwort #92 am: 06.04.2023 14:51 »
@Opa

Also als alleinerziehende/r Arbeitnehmer/in mit zwei Kindern ein Nettoeinkommen von 3174 € - oder?
Da könnten noch 3240 EUR Steuern durch diverse Geltenmachungen beim Steuerjahresausgleich auch noch  dazukommen.

Kanst Du bitte jetzt noch das Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 (kein Kindergeld, kein Kindergeldzuschlag, abzügl. Unterhaltsgeld vom Partner) ohne Wohngeld und Übernahme der vollen Miete mit  80 EUR HK (k.A. ob das für eine 3 köpfige Familie realistisch ist)


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Bob Kelso

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #93 am: 06.04.2023 15:24 »
Nach Eingabe der in diesem Thread vorliegenden Angaben hätte die Frau Anspruch auf 392 Euro Wohngeld, 180,72 Euro Kinderzuschlag, 500 Euro Kindergeld und ein Monatsnetto von 2.002 Euro, insgesamt also 3.074,72 Euro im Monat.
Das liegt doch einiges über dem, was Faunus berechnet hat (wobei er den Mehrbedarf für Alleinerziehende gem. SGB II vergessen hat).
Dafür ist aber das Monatsnetto auch nicht richtig, denn der Rechner hier schmeißt 2.102 Euro aus und nicht 2.002, wenn man den Jahresbetrag durch 12 teilt. Und die Frau wird ja wohl keine 100 Euro Kirchensteuer zahlen.

392 Euro  Wohngeld, ohne die genaue Warmmiete zu kennen?
 Ich schätze, dass eine geeignete Wohnung (Großstadt)   mit 75 m2:: mind. 750 kalt zzgl. 170 NK und zzgl. 330 Heizung, also bei rund  1250 Euro zzgl. Strom 150 bei 1400 Warm liegen dürfte! Würde dann ein TB 392 Euro Wohngeld erhalten?
Ich habe einen Wohngeldrechner bemüht, welcher bei dieser  Kaltmiete von 950 Euro "nur" 280 Euro errechnet.

Bob Kelso

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« Antwort #94 am: 06.04.2023 15:30 »

Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!

Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)

gegenüber.

2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben

Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.

Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl. 
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren",  für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100%  Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.

Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.

Zumal es nicht die Alternative gibt, einfach nur Bürgergeld zu beziehen. Jeder ist verpflichtet, seine Arbeitskraft einzusetzen.

Somit hätte diese Alleinerziehende Mutter mit E6 ( nach Abzug der Miete: In einer Großstadt bei zB. 75 qm : um 1400 Warm, dann noch 1 100 Euro zum Leben! Weniger als das Bürgergeld. Und ich staune.

Faunus

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« Antwort #95 am: 06.04.2023 15:33 »
Kaltmiete Düsseldorf Hamburg München bei 75 m2 bei 1000-1500.
Aber ich meine es wurden von mir ganz schnöde 1100 EUR Kaltmiete in den Ring geworfen.  330 EUR Heizkosten/mtl. sind bei 75 m2 trotz Preissteigerung etwas überhöht.

Faunus

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« Antwort #96 am: 06.04.2023 15:51 »
@Opa

Also als alleinerziehende/r Arbeitnehmer/in mit zwei Kindern ein Nettoeinkommen von 3174 € - oder?
Da könnten noch 3240 EUR Steuern durch diverse Geltenmachungen beim Steuerjahresausgleich auch noch  dazukommen.

Kanst Du bitte jetzt noch das Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 (kein Kindergeld, kein Kindergeldzuschlag, abzügl. Unterhaltsgeld vom Partner) ohne Wohngeld bei der vorgegebenen Miete gegenrechnen?


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Falsch @Bob Kelso

Ein/e vollzeitarbeitende/r Alleinerziehende/r hat mit allem ca. 41300 EUR/Jahr Einkommen.
Ein/e bürgergeldempfangende/r Alleinerziehende/r hat mit allem ca. 28700 EUR/Jahr Einkommen. (Enthalten Regelbetrag Alleinerziehend, Kind 7, Kind 5 sowie Miete, Heizkosten, GEZ, Telefon)

Oder habe ich da immer noch Wissenslücken/Rechenfehler/etc. drin? Die Unwägbarkeit der Miete... sei's drum. Für mich ist das schon ein ordentlicher Unterschied. Ob es Sinn macht zwei Kinder in erzieherischgelernte Hände 5 Tage die Woche zu geben...


Mir ging es um den Inhalt dieser Aussage, den ich so nicht glauben wollte. Da ich diesen nun nicht ad hoc wiederlegen konnte habe ich ein wenig von den Fähigkeiten der anderen profitiert.  Danke @opa ;-)

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Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
[/quote]

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« Antwort #97 am: 06.04.2023 15:53 »

Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!

Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)

gegenüber.

2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben

Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.

Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl. 
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren",  für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100%  Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.

Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.

Zumal es nicht die Alternative gibt, einfach nur Bürgergeld zu beziehen. Jeder ist verpflichtet, seine Arbeitskraft einzusetzen.

Somit hätte diese Alleinerziehende Mutter mit E6 ( nach Abzug der Miete: In einer Großstadt bei zB. 75 qm : um 1400 Warm, dann noch 1 100 Euro zum Leben! Weniger als das Bürgergeld. Und ich staune.

Opa hat ein verfügbares Gesamteinkommen von ca. 3.000 € berechnet. Abzüglich 1.400 € Miete komme ich auf 1.600 € zum Leben.

Ab davon ist jeder verpflichtet, seine Arbeitsleistung zum Lebensunterhalt einzusetzen. Wenns finanziell nicht reicht, gäbe es ergänzende (und nicht ersetzende) Leistungen.

Faunus

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« Antwort #98 am: 06.04.2023 16:17 »
Ab davon ist jeder verpflichtet, seine Arbeitsleistung zum Lebensunterhalt einzusetzen. Wenns finanziell nicht reicht, gäbe es ergänzende (und nicht ersetzende) Leistungen.

Eine Vollzeitstelle für eine/n Alleinerziehende/n von zwei Kindern mit 5 und 7 Jahren... das kann nicht funktionieren und da meine ich nicht das Einkommen, sondern die Folgeschäden für unsere Gesellschaft.

Aber das ist nicht das Thema.

Personal bekommt und hält man u.U. bei geeigneten Rahmenbedingungen. Haben die Kommunen keine Wohungen, keine Autos (Autosharing, Jobticket) , keine Schrebergärten (günstige Pacht, Bauhofunterstützung), keine Veranstaltungen (vergünstigte Tickets), ... Wertschätzung (bitte nicht als hohle Schlagworthülse missverstehen)  ist ein entscheidender Faktor neben einem Gehalt, von dem man "gut" leben möchte.


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« Antwort #99 am: 06.04.2023 16:26 »

Eine Vollzeitstelle für eine/n Alleinerziehende/n von zwei Kindern mit 5 und 7 Jahren... das kann nicht funktionieren und da meine ich nicht das Einkommen, sondern die Folgeschäden für unsere Gesellschaft.


Gut möglich. Dann muss ich genauer formulieren; Einsatz der Arbeitsleistung zum Lebensunterhalt im Rahmen der individuellen Möglichkeiten. Diese sind bei zwei Kindern im genannten Alter möglicherweise nicht Vollzeit.

Faunus

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« Antwort #100 am: 06.04.2023 16:32 »

Eine Vollzeitstelle für eine/n Alleinerziehende/n von zwei Kindern mit 5 und 7 Jahren... das kann nicht funktionieren und da meine ich nicht das Einkommen, sondern die Folgeschäden für unsere Gesellschaft.


Gut möglich. Dann muss ich genauer formulieren; Einsatz der Arbeitsleistung zum Lebensunterhalt im Rahmen der individuellen Möglichkeiten. Diese sind bei zwei Kindern im genannten Alter möglicherweise nicht Vollzeit.

Da gehe ich d'accord.

Bob Kelso

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« Antwort #101 am: 06.04.2023 16:51 »
Nu wurde fleißig hin und her gerechnet! Sogar der bedeutsame Umstand der "Kinderbetreuung" wurde eingebracht!
So komme auch ich zur Erkenntnis, warum wir ein - wie ich gelesen hatte- Fachkräfte-Gewinnung-Problem- haben.

Unabhängig von der Motivation und der Gründe, muss ich erkennen, dass Bürgergeld auskömmlicher zu sein scheint, als 39 Std. / Wo (mit zwei Kindern)  in E6 Entgelt zu arbeiten. Sicherlich sind das größte Hemmnis die immensen Mietkosten.

Faunus

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« Antwort #102 am: 06.04.2023 17:03 »
Und erst die auskömmlichen Renten der Bürgergeldempfänger. Da erblassen wir alle vor Neid ;-)

BAT

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« Antwort #103 am: 06.04.2023 17:43 »
Und erst die auskömmlichen Renten der Bürgergeldempfänger. Da erblassen wir alle vor Neid ;-)

Die haben doch ausgesorgt, wenn der Bezug von Hartz IV lange genug ist. Geht eh in die Grundsicherung für Rentner.

Die Einzahler die knapp darüber liegen haben die Arschkarte.

RsQ

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« Antwort #104 am: 06.04.2023 17:52 »
Unabhängig von der Motivation und der Gründe, muss ich erkennen, dass Bürgergeld auskömmlicher zu sein scheint, als 39 Std. / Wo (mit zwei Kindern)  in E6 Entgelt zu arbeiten.
Ist das (wirklich) überraschend? Die Lücke zwischen sozialer Grundsicherung und unteren/geringen mittleren Einkommen ist fast nicht mehr vorhanden, entsprechende Auswirkungen hat das auf die Motivation zur Erwerbsarbeit.