Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht! Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten. Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!
Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)
gegenüber.
2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.
Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl.
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren", für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100% Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.
Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.