Autor Thema: Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?  (Read 74558 times)

FearOfTheDuck

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #60 am: 04.04.2023 11:42 »
 ::) Dumm...
Aber hey, was ist denn von einem AG zu erwarten, der den eigenen Mitarbeitern nicht traut? Oder aber nicht in der Lage ist, Leistung zu erkennen und zu prüfen? Außer dass der Vorgesetzte durch die Büros geschickt wird, um zu schauen, ob auch alle friedlich schlafen. ;)

Von daher: Viel Erfolg bei der Stellensuche, wenn es dann soweit ist! Andere AG werden sich freuen.

MalZu

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #61 am: 04.04.2023 18:42 »
Vielleicht führt der immer stärkere Arbeitskräftemangel ja endlich dazu mal einige Köpfe zu waschen und der "Staat" besinnt sich mal wieder auf seine wichtigen Kernaufgaben indem er eine dringend notwendige Aufgabenkritik durchführt.

"Fachkräftemangel"! Wirklich, oder ist es vielmehr ein Fachkräfte-Gewinnungs-Problem?

Eine Abtl. unseres Dienstgebers (Großstadt mit entspechend hohen  Mieten) sucht seit Ende 2021 eine Sekretärin: Aufgaben: Telefondienst / Begrüßung der Klienten / leichte Schreibarbeiten Word / Postfach leeren.
Die Kollegen erhielten einige Bewerbungen, denen zu entnehmen war, dass es sich um Pflichtbewerbungen (Arge) handelte.Zudem ungeeignete Kandidatinnen; die Stelle E6 ist heute noch nicht besetzt.  Da die Dienstzeiten die Schulzeiten von Kindern abdecken, wäre dies eine ideale Beschäftigung.

Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!


MoinMoin

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #62 am: 04.04.2023 22:25 »
Korrekt.
Weltweit kriegt jeder soviel Fachkräfte wie er haben will.
Er muss halt nur den Marktpreis dafür zahlen.

Sieht man doch auf dem Bau allen ortens.
Im Osten(Bulgarien, Rumänien, …) haben sie keine Fachkräfte mehr, weil die alle bei ums werkeln.

Alos so what?
Pay Peanuts get Monkeys
oder wie war das noch?


clarion

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #63 am: 05.04.2023 06:49 »
Hallo

Für E6 finden wir noch problemlos gute Leute mit kaufmännischen Ausbildungen.Schwierig wird es bei uns, Studierte ab E9b / E10 aufwärts zu finden.

Ich finde bei einer Teilzeitbeschäftigung 250 Euro über Bürgergeld mehr nun eigentlich doch Dich signifikant mehr.Wenn aber die Bezahlung ein Problem sein sollte,  warum gewährt ihr keine förderliche Zeiten.


MalZu

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #64 am: 05.04.2023 13:57 »
Hallo

Für E6 finden wir noch problemlos gute Leute mit kaufmännischen Ausbildungen.Schwierig wird es bei uns, Studierte ab E9b / E10 aufwärts zu finden.

Ich finde bei einer Teilzeitbeschäftigung 250 Euro über Bürgergeld mehr nun eigentlich doch Dich signifikant mehr.Wenn aber die Bezahlung ein Problem sein sollte,  warum gewährt ihr keine förderliche Zeiten.

Hallo und vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Dies ist keine Teilzeitstelle, sondern VZ. Warum nur Stufe 2 möglich war, entzieht sich meiner Kentniss. Auch Stufe 3 würde sicherlich nicht zu mehr Attraktivität führen.
Liebe Grüße!

Organisator

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #65 am: 05.04.2023 14:03 »
Hallo

Für E6 finden wir noch problemlos gute Leute mit kaufmännischen Ausbildungen.Schwierig wird es bei uns, Studierte ab E9b / E10 aufwärts zu finden.

Ich finde bei einer Teilzeitbeschäftigung 250 Euro über Bürgergeld mehr nun eigentlich doch Dich signifikant mehr.Wenn aber die Bezahlung ein Problem sein sollte,  warum gewährt ihr keine förderliche Zeiten.

Hallo und vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Dies ist keine Teilzeitstelle, sondern VZ. Warum nur Stufe 2 möglich war, entzieht sich meiner Kentniss. Auch Stufe 3 würde sicherlich nicht zu mehr Attraktivität führen.
Liebe Grüße!

Der Tarifvertrag beschreibt nur die Entgeltuntergrenzen. Wenn man niemand Passendes findet kann jeder Arbeitgeber regional Zuschläge gewähren. Siemens zahlt in München für vergleichbare Tätigkeiten bestimmt auch mehr als in Eisenhüttenstadt.

Kaiser80

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #66 am: 05.04.2023 18:29 »
Alos so what?

Ist das aus Harry Potter?

Kaiser80

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #67 am: 05.04.2023 18:31 »

Der Tarifvertrag beschreibt nur die Entgeltuntergrenzen. Wenn man niemand Passendes findet kann jeder Arbeitgeber regional Zuschläge gewähren.
Nein. Einem ganzen Teil der AG des öD ist dies untersagt.

Faunus

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #68 am: 05.04.2023 20:02 »

Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!

Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)

gegenüber.

2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben

Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.

Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl. 
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren",  für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100%  Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.

Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren. 




 

Faunus

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Antw:Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
« Antwort #69 am: 05.04.2023 20:09 »
Hallo zusammen,

ich arbeite in einer größeren Kommune. .....

Hat die größere Kommune eigentlich keinen Wohnraum, den sie  neben dem Gehalt anbieten könnte?

Organisator

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« Antwort #70 am: 05.04.2023 21:59 »

Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!

Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)

gegenüber.

2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben

Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.

Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl. 
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren",  für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100%  Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.

Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.

Zumal es nicht die Alternative gibt, einfach nur Bürgergeld zu beziehen. Jeder ist verpflichtet, seine Arbeitskraft einzusetzen.

WasDennNun

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« Antwort #71 am: 06.04.2023 07:58 »

Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!

Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
= 1168 + Kaltmiete + Heizkosten
(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)

gegenüber.

2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben

Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.

Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl. 
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren",  für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100%  Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.

Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.

Zumal es nicht die Alternative gibt, einfach nur Bürgergeld zu beziehen. Jeder ist verpflichtet, seine Arbeitskraft einzusetzen.
Und der Vater der Kinder auch was zum Einkommen beitragen muss.

Aber das Beispiel zeigt halt, dass es sich eher lohnt einen kleinen Job in so einer Situation anzunehmen, der das Bürgergeld aufpeppt als dass man sich den "Stress" antut.
man kann sich in solch einer Einkommenssituation halt keine Kinder "leisten" und man kann froh sein, dass wir Bürgergeld haben.

Bastel

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« Antwort #72 am: 06.04.2023 09:19 »

Eine vielversprechende Bewerberin meinte, nachdem sie durch den MAV-Vertreter die Höhe ihres Entgeltes ( hier E6; St.2 :: Steuerklasse II ; 2 Kinder, 5 und 7 Jahre alt; Kirchenstuer : Netto  um 2002 Eur ) erfuhr, "vielen Dank"! Sie würde ja dann mit Kindergeld nur ungefähr 250 Euro über Bürgergeld erhalten; das lohne sich nicht!  Dies würde zu viel Stress als Alleinerziehende mit zwei Kinden, bedeuten.   Sie verabschiedete sich und wünschte uns "viel Erfolg"!

Hmm.. interessant. Das würde bedeuten, dass
502 EUR Regelsatz Alleinerziehnde
348 EUR KInd 7
318 EUR Kind 5
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(Kindergeld ist mit dem Regelsatz abgegolten)

gegenüber.

2002 EUR Vollzeitarbeit E6/2 II
200 EUR Wohngeld ungefähr in Gegenden wie Düsseldorf, Hamburg, München
250 EUR Kindergeld 1. Kind
250 EUR Kindergeld 2. KInd
= 2500 komplett zum mtl. Leben

Da müssten rund 1100 EUR an Kaltmiete und Heizkosten anfallen, damit lediglich 250 EUR mehr beim Arbeiten in einem Vollzeitjob gegenüber Bürgergeld rumkommen.

Also wenn ein verantwortungbewußter Alleinerziehender sich zw. vollständig den Kindern widmen für 1170 EUR/mtl. 
und Vollzeitarbeiten, und daher die Kinder nur noch abends "organisieren",  für 1420 EUR./mtl. entscheiden müsste...Ich denke, die Entscheidung für 100%  Kinder ist nachvollziehbar und mit 5 Std. in der Wo. zusätzlicher Arbeit lassen sich die 250 EUR reinholen.

Auch finde ich es etwas zynisch den Vollzeitjob mit "die Schulzeit von Kindern abdeckt" zu positivieren.

+Zugang zur Tafel
+GEZ Befreiung
+andere soziale Wohltaten

Opa

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« Antwort #73 am: 06.04.2023 09:34 »
Bei Arbeitsaufnahme würde höchstwahrscheinlich ein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag bestehen. Insofern war die Dame schlecht informiert.

Faunus

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« Antwort #74 am: 06.04.2023 10:11 »
Wohngeld wurde einberechnet.
Untergaltsgeld vom Vater wird bei den Regelsätzen der Kinder abgezogen (gerade nachgelesen und für jedne hier möglich)
Welcher ominösen Kinderzuschlag?
Die Privatinitiative "Tafel" aufzuführen ist zynisch und scheinbar ist hier nicht angekommen, dass die Tafeln es nicht mehr schaffen.


Welche Wohltaten gibt es denn sonst noch, neben der GEZ und geringere Telefon- (ohne Internet) Gebühren?
Strom?
Rentenaufbau?
Soziale Teilhabe?

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