Autor Thema: Verständnisfrage Bezüge: Unterschied zu normalem Brutto-Nettorechner (Nicht TVL)  (Read 759 times)

RHe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo zusammen,

ich habe eine Verständnisfrage zu den Bezügen. Wenn ich den TV-L Rechner (in meinem Fall Stufe 9b/4; SK1; keine Kirche) und die einzelnen Punkte mit denen eines anderen Brutto-Nettorechners, (https://www.brutto-netto-rechner.info/)  vergleiche sehe ich dort bei jedem Punkt eine Differenz, von teils mehr als 10€. Woher kommt diese?

Beispiele:
Krankenversicherung ÖD: 331,55€ (16,10% Barma) gegenüber 317,09€ (auch 16,1% Barma)
Rentenversicherung: ÖD: 383,03€ gegenüber 366,33€

Insgesamt komme ich mit dem TV-L Rechner auf Netto: 2444,93€ gegenüber 2557,44€
Das entspricht einer differenz von 112,51€ Davon natürlich die VBL von 71,30€ abgezogen fehlen noch knapp 41€ die in den oben genannten Positionen "fehlen".

Ich frage mich nur, warum sind diese oben genannten Punkte nun anders?
Wird das im ÖD anders berechnet bzw. liegt das daran, dass die VBL da mit einbezogen wird?

Den Rechner habe ich in der Vergangenheit (noch nicht ÖD) immer genutzt um mein Netto Gehalt auszurechnen und es hat immer, auf den cent genau, gepasst.

Liebe Grüße und danke schonmal
Robin




Isie

  • Gast
Der VBL-AG-Anteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt zwar einen Steuerfreibetrag, so dass nicht unbedingt ein steuerpflichtiger Betrag verbleibt, aber dieser Freibetrag wirkt nur teilweise bei der SV-Pflicht.

RHe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Un dieser geht dann anteilsmäßig in KV/PV/RV etc. mit ein?

Das ergibt natürlich Sinn vielen Dank =)

Isie

  • Gast
Im Prinzip schon, aber nicht anteilig. In der SV gibt es andere Obergrenzen. Faustregel, wenn der VBL-Arbeitgeberanteil mehr als 100 € beträgt (und keine Entgeltumwandlung vorhanden ist): VBL-AG-Anteil abzüglich 100 € zuzüglich 25,46 € = sv-pflichtiger Anteil.

RHe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
OKay das klingt plausibel. Dann vielen Dank für die Info =)