Es ist unzulässig, da das Landratsamt während deiner Zuweisung zum Jobcenter kein Direktionsrecht hat.
Es ist zudem möglicherweise Betrug, da deine Personalkosten aus dem Verwaltungsbudget des Jobcenters bezahlt werden, das zu 15,2% vom Landratsamt und zu 84,8% durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert ist.
Durch die Ausübung von Tätigkeiten außerhalb des Jobcenters, während der Zeit, die du eine Arbeitsleistung für das Jobcenter schuldest, entsteht somit der Bundesagentur für Arbeit ein Vermögensschaden.
Sofern also die BA nichts von deiner Tätigkeit für das Sozialamt weiß und demzufolge dieser nicht zugestimmt haben kann, bewegt sich das Landratsamt auf ganz dünnem Eis.