Ich habe das Problem, dass ich im Januar rückwirkend ab Dezember letzten Jahres Kindergeld für meinen Sohn beantragt habe. Ich war bis August letzten Jahres kindergeldberechtigt für ihn. Nachdem er seine Ausbildung abgebrochen und angefangen hat zu jobben, entfiel die Kindergeldberechtigung. Jetzt ist er seit Dezember ausbildungssuchend und ich habe wieder Anspruch auf Kindergeld. Habe im Januar nach Rücksprache mit dem BVA die Anträge dort hin geschickt. Man teilte mir mit, dass dieser Antrag dort nicht mehr bearbeitet würde, sondern an die ab März zuständige Familienkasse weitergeleitet wird. Gehört habe ich aber weder, ob der Antrag beim BVA angekommen ist oder ob er jetzt bei der zuständigen Familienkasse in Bearbeitung ist. Ein Anruf beim BVA brachte keine Info, da die dort nicht wissen, ob mein Antrag angekommen und weitergeleitet wurde. Bei der Familienkasse kann ich nicht anrufen, da dort nur eine Bandansage läuft. Auf meine E-Mail bei der Familienkasse kam eine automatisierte Antwort, dass die Bearbeitung 12 Wochen dauern kann und man aus datenschutzrechtlichen Gründen keine individuelle Kommunikation über E-Mails führen darf. Ich solle über einen Link meine Anfrage stellen. Wenn ich das tue, ist eine Kindergeldnummer bei der Familienkasse zwingend einzugeben. Ich habe aber noch keine Kindergeldnummer bei der Familienkasse, sondern nur die frühere BVA-Kindergeldnummer, die jetzt aber nicht mehr gültig ist.
Ich kann also gar nichts tun und nur hoffen, dass das Kindergeld irgendwann gezahlt wird? Zudem erhöht sich als Beamtin ja auch meine Besoldung, wenn ich kindergeldberechtigt bin. Dazu sagte mir das BVA, ich müsste, nachdem ich den Kindergeldbescheid durch die Familienkasse erhalten habe, das BVA darüber informieren, damit meine Bezüge angepasst würden. Wie kompliziert und bescheuert ist das Ganze denn?