Hallo,
jetzt noch eine Verständnisfrage, wenn ich E9b TV-L bin mit BL I und bewerbe mich auf eine E10 Stelle, würde ich diese dann bekommen, da ja schon in der EntgO bei E9b Nr. 3 Teil I eine Qualifizierung gefordert wird, ich denke es handelt sich dann hier um einen Direkteinstieg nach E9B ohne die unteren Gruppen zu durchlaufen müssen, denn die Nummern 1 und 2 müssten dann für den Aufstieg nach Erfahrung anzuwenden sein und explizite Qualifikation.
Nur ab E13 wird ganz speziell in allen Nummern ein Hochschulabschluss gefordert, also könnte ich entsprechend bis Max E12 mit meinem Abschluss kommen, wenn das Fachwissen vorhanden?
Stimmt mein Gedankengang so?
Grüße
Fred