Autor Thema: Entgeltordnung TV-L  (Read 1448 times)

Fred vom Jupiter

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Entgeltordnung TV-L
« am: 28.02.2023 18:38 »
Hallo an alle,

bin neu und grade auf das Forum beim Suchen nach einer Frage gestoßen.
Ich fange gleich mit der Frage an:
Wie verhält es sich denn, wenn ein Angestellter TV-L nach etlichen Jahren in E9b ist (mit BL1). Dort seine Aufgaben sehr gut erledigt, und soll nun auf Grund seines in den Jahren angeeignetem Wissen in einer anderen Abteilung versetzt werden, diese Stelle wäre dann ggf. E10
Dem Beschäftigten wird eine Erprobungszeit vorgeschlagen in der er noch in E9b bleibt und dann der Wechsel nach E10 kommt, was für mich auch in Ordnung ist.

Ist das entsprechend der Entgeltordnung TV-L in Ordnung?

Da ich mal im Kommunalbereich war TVöD wurde dort in der Entgeltordnung doch etwas unterschieden zwischen mittleren und gehobenen oder gar einfachen Dienst.

Diese Unterscheidung findet sich in der Entgeltordnung TV-L wohl nicht so?
Die neuen Aufgaben entsprechend E10 TV-L. Ich will nur sichergehen, nicht dass es später Probleme gibt und ich ggf. Herabgruppiert werde nach einiger Zeit. Obwohl im TV-L auch die Tarifautomatik gelten müsste.

Ein bisschen kenne ich mich aus mit der EngO da ich ja schon einige Jahre dabei bin, aber dass nicht mein Sachbereich war.

Da her die Frage/Fragen an euch.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Gruß
Fred auf den Weg zum Saturn :-)

Isie

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #1 am: 28.02.2023 19:03 »
Stellen sind irrelevant. Wenn dir eine Tätigkeit dauerhaft übertragen wird,  die der EG 10 entspricht, bist du nach der Tarifautomatik in EG 10 eingruppiert. Wenn sie dir nur vorübergehend, z. B. zur Erprobung, übertragen wird, hast du rückwirkend ab der Übertragung Anspruch auf eine Zulage, nachdem du sie mindestens einen Monat ausgeübt hast.

Fred vom Jupiter

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #2 am: 28.02.2023 19:12 »
Hallo Isie,

vielen Dank für deine Antwort, also ist es irrelevant mit meiner Ausbildung, da dann keine explizite im TV-L verlangt wird.
Eine Zulage für die Erprobungszeit soll ich bekommen.
Ich soll ja einen Teil meiner Arbeit mit nehmen und den neuen Teil dazu bekommen, was dann E10 entspricht, da diese Stelle bisher Teilzeit war und nun Vollzeit ist, da der alte Stelleninhaber in Ruhestand gegangen ist.

Grüße
Fred

Isie

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #3 am: 28.02.2023 19:40 »
Wenn in dem für die auszuübende Tätigkeit maßgebenden Unterabschnitt bei der betreffenden Entgeltgruppe eine persönliche Voraussetzung gefordert wäre, die du nicht erfüllst, wärest du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Fred vom Jupiter

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #4 am: 28.02.2023 19:54 »
Habe jetzt in der Entgeltordnung TV-L Teil I E10 gelesen,  da E10 auf E9b beruht, und die dortigen Nummern 1 und2 setzen kein besondere Ausbildung voraus, nur die Nummer 3 zum direkt Einstieg nach E9b. Sonst wurde seitens des Arbeitgebers auch nichts spezielles gefordert.

Fred vom Jupiter

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #5 am: 01.03.2023 07:04 »
Hallo,

jetzt noch eine Verständnisfrage, wenn ich E9b TV-L bin mit BL I und bewerbe mich auf eine E10 Stelle, würde ich diese dann bekommen, da ja schon in der EntgO bei E9b Nr. 3 Teil I eine Qualifizierung gefordert wird, ich denke es handelt sich dann hier um einen Direkteinstieg nach E9B ohne die unteren Gruppen zu durchlaufen müssen, denn die Nummern 1 und 2 müssten dann für den Aufstieg nach Erfahrung anzuwenden sein und explizite Qualifikation.
Nur ab E13 wird ganz speziell in allen Nummern ein Hochschulabschluss gefordert, also könnte ich entsprechend bis Max E12 mit meinem Abschluss kommen, wenn das Fachwissen vorhanden?

Stimmt mein Gedankengang so?

Grüße
Fred

SVAbackagain

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #6 am: 01.03.2023 07:11 »
Nein. Du spinnst Dir irgendein Beamtengedöns zusammen. Bei Tarifbeschäftigten gibt es keine Laufbahnen, keine Aufstiege oder ähnliches. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Fallgruppen der einzelnen Entgeltgruppen stehen gleichwertig nebeneinander.