Autor Thema: Kündigung, Arbeitsbeginn, Urlaub  (Read 832 times)

Marina21

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Kündigung, Arbeitsbeginn, Urlaub
« am: 01.03.2023 08:51 »
Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage, die ich hier in das allgemeine Diskussionsforum stelle, da es sich um ein übergreifendes Thema handelt.

Ich habe mich auf eine andere Stelle beworben (TVöD, aktuell TV-L). Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartal. Das heißt, ich könnte - insofern ich die Stelle bekomme - zum 1. Juli mit der neuen Stelle beginnen.

Leider überschneidet sich das genau mit den Schulferien und dem bereits geplanten Urlaub Ende Juli/Anfang August. (14 Tage)

Welche Lösungsmöglichkeiten seht ihr hier? Urlaub canceln kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.

Ist es denn möglich gleich zum Jobstart bzw. kurz darauf Urlaub zu nehmen?

Besteht alternativ die Möglichkeit im Öffentlichen Dienst - sowohl für meinen Noch-Arbeitgeber als auch den potentiellen neuen Arbeitgeber - eine Beschäftigung erst zum 1. August zu starten?

Oder vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten, die ich gerade nicht sehe?

Für euch noch zur Info: Ich möchte stundenreduziert arbeiten, hätte also auch die Möglichkeit Fehlstunden vor- oder nachzuarbeiten. Zwei Wochen Urlaub könnte ich also in ein paar Wochen vor-/nacharbeiten, wenn es notwendig wäre.

Welchen Spielraum lässt der ÖD hier?

Selbst wenn ich ein Quartal weiterdenke, hätte ich wieder das gleiche Problem. Auch Anfang Oktober ist bei uns ein fester Urlaubsblock geplant. Das sind genau die zwei Blöcke, die bei uns familiär feststehen.

Danke schonmal an die Expertinnen und Experten hier im Forum

SVAbackagain

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Antw:Kündigung, Arbeitsbeginn, Urlaub
« Antwort #1 am: 01.03.2023 08:59 »
Grundsätzlich ja. Der gesetzliche Teilurlaubsanspruch entsteht vollständig zu Beginn der Beschäftigung im zweiten Halbjahr.

Ja, die Möglichkeit besteht innerhalb wie außerhalb des öffentlichen Dienstes. Den alten Arbeitgeber wird es nicht interessieren, wann Du die neue Beschäftigung beginnst, mit dem neuen Arbeitgeber kann jeder Beginn vereinbart werden, auf den sich die Parteien einigen.

Marina21

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Antw:Kündigung, Arbeitsbeginn, Urlaub
« Antwort #2 am: 01.03.2023 09:05 »
Vielen Dank für deine Antwort!

Das war mir nicht bewusst, dass der Teilurlaubsanspruch auch zu Beginn besteht. Ich dachte, dass es so etwas wie eine Urlaubssperre in den ersten Monaten gibt.

Die fehlenden Tage vor- und nachzuarbeiten wäre eine alternative Möglichkeit. Oder halb/halb. Eine Woche Urlaub, eine Woche Überstundenausgleich.

Noch eine Frage: Du schreibst, den alten Arbeitgeber würde es nicht interessieren, wann ich die neue Beschäftigung beginne.

Da eine Nachbesetzung lange dauern wird, hätte mein alter Arbeitgeber vermutlich Interesse daran, mich länger zu behalten. Ginge das formal trotz Quartalskündigungsfrist? Also könnte ich mit meinem bisherigen Arbeitgeber (Länder) vereinbaren, den Juli noch angestellt zu bleiben? Ich weiß nicht, ob das für mich Sinn machen würde, aber ich gehe gerade mal alle Varianten durch.

Und noch habe ich ja kein konkretes Jobangebot für den neuen Job. Aber perspektivisch möchte ich wechseln und die Frage wird sich also definitiv stellen. Wenn nicht zum 1. Juli, dann zum 1. Oktober.

SVAbackagain

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Antw:Kündigung, Arbeitsbeginn, Urlaub
« Antwort #3 am: 01.03.2023 09:09 »
Das Schließen eines Aufhebungsvertrags ist den Arbeitsvertragsparteien stets möglich. Dann kann das Arbeitsverhältnis zum Wunschtermin beendet werden.

Marina21

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Antw:Kündigung, Arbeitsbeginn, Urlaub
« Antwort #4 am: 01.03.2023 09:11 »
Danke!

Flying

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Antw:Kündigung, Arbeitsbeginn, Urlaub
« Antwort #5 am: 01.03.2023 09:47 »
Ganz grundsätzlich lassen sich viele Dinge im Gespräch häufig relativ einfach klären.

Ich habe auch recht kurz nach Urlaubsaufnahme schon Urlaub genommen. Da hatte keiner was gegen - im Gegenteil wird es häufig sogar eher kritisch gesehen, wenn man den ganzen Urlaub ins zweite Halbjahr nimmt und da dann quasi nie da ist.

Die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags wurde ja schon thematisiert. Das geht grundsätzlich auch häufiger einfacher als man denkt.

Marina21

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Antw:Kündigung, Arbeitsbeginn, Urlaub
« Antwort #6 am: 01.03.2023 10:23 »
Ich danke dir! Sollte ich das Jobangebot bekommen, werde ich das Gespräch suchen.