Vielen Dank für deine Antwort!
Das war mir nicht bewusst, dass der Teilurlaubsanspruch auch zu Beginn besteht. Ich dachte, dass es so etwas wie eine Urlaubssperre in den ersten Monaten gibt.
Die fehlenden Tage vor- und nachzuarbeiten wäre eine alternative Möglichkeit. Oder halb/halb. Eine Woche Urlaub, eine Woche Überstundenausgleich.
Noch eine Frage: Du schreibst, den alten Arbeitgeber würde es nicht interessieren, wann ich die neue Beschäftigung beginne.
Da eine Nachbesetzung lange dauern wird, hätte mein alter Arbeitgeber vermutlich Interesse daran, mich länger zu behalten. Ginge das formal trotz Quartalskündigungsfrist? Also könnte ich mit meinem bisherigen Arbeitgeber (Länder) vereinbaren, den Juli noch angestellt zu bleiben? Ich weiß nicht, ob das für mich Sinn machen würde, aber ich gehe gerade mal alle Varianten durch.
Und noch habe ich ja kein konkretes Jobangebot für den neuen Job. Aber perspektivisch möchte ich wechseln und die Frage wird sich also definitiv stellen. Wenn nicht zum 1. Juli, dann zum 1. Oktober.